Es wird eng für Kim Dotcom, er verliert seine jüngste Berufung
Kim Dotcom hat vor dem neuseeländischen Berufungsgericht seinen Einspruch gegen die Auslieferung an die USA verloren. Die Richter wiesen alle Argumente des Megaupload-Gründers ab. Als letzte Rettung bleibt ihm nur der Oberste Gerichtshof.
Die Verteidigung argumentierte, dass eine Auslieferung ungerecht sei, da zwei ehemalige Geschäftspartner von Dotcom in Neuseeland angeklagt und zu Haftstrafen von rund zweieinhalb Jahren verurteilt wurden. Mathias Ortmann und Bram van der Kolk hatten sich zuvor mit den lokalen Behörden auf einen Deal geeinigt. Das Gericht urteilte jedoch, dass Dotcom als Haupttäter gelte und im Gegensatz zu seinen Kollegen kein Schuldeingeständnis angeboten habe.
Die Richter folgten der Argumentation nicht. Sie bestätigten die Einschätzung des Justizministers, dass Dotcom nicht zwingend eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung erwarte. Das US-Rechtssystem biete ausreichend Überprüfungsmechanismen, wie etwa Gnadengesuche an den Präsidenten oder vorzeitige Entlassungen aus gesundheitlichen Gründen. Das würde die rechtlichen Schutzstandards erfüllen, unabhängig von den individuellen Erfolgschancen des Angeklagten.
Dem Unternehmer bleibt nun als letzte rechtliche Instanz lediglich der Gang vor den Obersten Gerichtshof Neuseelands, um die Auslieferung endgültig abzuwenden. Sollte auch das scheitern, erfolgt die Überstellung an die US-Behörden. Der juristische Streit um die Plattform Megaupload zieht sich bereits seit einer großangelegten Razzia im Jahr 2012 hin.
Wie bewertet ihr das Urteil im Fall Dotcom? Teilt eure Gedanken und rechtlichen Einschätzungen gerne mit uns in den Kommentaren. Wir sind gespannt auf eure Perspektiven!
Siehe auch:
Erneute Niederlage vor Gericht
Der Internetunternehmer Kim Dotcom hat vor dem neuseeländischen Berufungsgericht seinen Einspruch gegen die geplante Auslieferung an die USA verloren. Die Richter wiesen sämtliche Klagepunkte ab, die der Gründer der Plattform Megaupload vorgebracht hatte. Laut US-Behörden soll die Plattform Rechteinhabern einen Schaden von über 500 Millionen Dollar (etwa 439 Millionen Euro) zugefügt und Einnahmen von 175 Millionen Dollar (etwa 154 Millionen Euro) generiert haben.Die Verteidigung argumentierte, dass eine Auslieferung ungerecht sei, da zwei ehemalige Geschäftspartner von Dotcom in Neuseeland angeklagt und zu Haftstrafen von rund zweieinhalb Jahren verurteilt wurden. Mathias Ortmann und Bram van der Kolk hatten sich zuvor mit den lokalen Behörden auf einen Deal geeinigt. Das Gericht urteilte jedoch, dass Dotcom als Haupttäter gelte und im Gegensatz zu seinen Kollegen kein Schuldeingeständnis angeboten habe.
Keine Verhandlung in Neuseeland
Wie The New Zealand Herald berichtet, verneinte das Gericht zudem die rechtliche Grundlage, bestehende Auslieferungsverträge zugunsten eines lokalen Prozesses zu blockieren. Das neuseeländische Recht sehe eine solche Klausel schlichtweg nicht vor. Die Anwälte des gebürtigen Deutschen brachten vor, dass eine in den USA drohende Haftstrafe von 30 bis 150 Jahren unverhältnismäßig sei und gegen grundlegende Menschenrechte verstoße.Die Richter folgten der Argumentation nicht. Sie bestätigten die Einschätzung des Justizministers, dass Dotcom nicht zwingend eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung erwarte. Das US-Rechtssystem biete ausreichend Überprüfungsmechanismen, wie etwa Gnadengesuche an den Präsidenten oder vorzeitige Entlassungen aus gesundheitlichen Gründen. Das würde die rechtlichen Schutzstandards erfüllen, unabhängig von den individuellen Erfolgschancen des Angeklagten.
Verzögerungstaktik wird bestraft
Ein kurzfristiger Versuch der Verteidigung, die Anhörung am Vorabend mit neuen Dokumenten zu verschieben, stieß bei den Richtern auf deutliche Kritik. Das Gericht wertete das Vorgehen als irreführend und als bewussten Versuch, die Behörden zu überrumpeln. Die Anwälte der Gegenseite mussten die Unterlagen über Nacht im Eilverfahren prüfen. Infolgedessen muss Dotcom nicht nur die regulären Prozesskosten tragen, sondern auch einen Strafaufschlag von 50 Prozent zahlen.Dem Unternehmer bleibt nun als letzte rechtliche Instanz lediglich der Gang vor den Obersten Gerichtshof Neuseelands, um die Auslieferung endgültig abzuwenden. Sollte auch das scheitern, erfolgt die Überstellung an die US-Behörden. Der juristische Streit um die Plattform Megaupload zieht sich bereits seit einer großangelegten Razzia im Jahr 2012 hin.
Wie bewertet ihr das Urteil im Fall Dotcom? Teilt eure Gedanken und rechtlichen Einschätzungen gerne mit uns in den Kommentaren. Wir sind gespannt auf eure Perspektiven!
Zusammenfassung
- Kim Dotcom verliert erneut vor Gericht gegen seine Auslieferung an die USA
- Richter wiesen alle Klagepunkte des Megaupload-Gründers in Neuseeland ab
- Die Justiz bewertet Dotcom als Haupttäter ohne ein echtes Schuldbekenntnis
- Ein neuseeländischer Prozess statt der Auslieferung ist rechtlich unmöglich
- Das Gericht sieht die drohenden US-Haftstrafen als rechtlich vertretbar an
- Wegen einer Verzögerungstaktik muss Dotcom nun höhere Prozesskosten zahlen
Siehe auch:
- Kim Dotcom erleidet eigenen Angaben nach "schweren" Schlaganfall
- Kim Dotcom setzt jetzt alles auf einen Wahlsieg Donald Trumps
- Jetzt fix: Megaupload-Gründer Kim Dotcom wird an die USA ausgeliefert
- Fall Megaupload: Kim Dotcom fürchtet "geheime Befehle" aus den USA
- Kim Dotcom rutscht immer weiter in rechte Verschwörungs-Untiefen
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