DSL-Anschluss: Umzug darf nicht zu neuer Vertragslaufzeit führen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wirft dem Telekommunikationsanbieter 1&1 vor, Kunden bei einem Wohnortwechsel zu einem neuen Vertrag mit verlängerter Laufzeit zu nötigen. Deshalb hat die Organisation das Unternehmen abgemahnt.
Nach dem Telekommunikationsrecht müssen Anbieter ihre Leistungen bei einem Umzug grundsätzlich auch am neuen Wohnort bereitstellen, sofern dies technisch möglich ist. Dabei dürfen die vereinbarten Vertragsbedingungen und Laufzeiten nicht einseitig verändert werden. Die Verbraucherzentrale sieht diese Vorgaben im Fall von 1&1 nicht ausreichend berücksichtigt.
Besonders kritisch bewertet die Organisation das auf der Unternehmenswebsite angebotene Umzugsformular. Dort hätten Nutzer zwischen verschiedenen Tarifen wählen müssen. Eine reine Adressänderung ohne Vertragsverlängerung sei nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht vorgesehen gewesen. Dadurch könnten Kunden den Eindruck gewinnen, eine Vertragsverlängerung sei für die Bearbeitung des Umzugs erforderlich.
Auch die Kommunikation des Kundenservice steht in der Kritik. Dem betroffenen Verbraucher sei trotz seines ausdrücklichen Wunsches, den bestehenden Vertrag unverändert fortzuführen, per E-Mail die Zusammenfassung eines neuen Vertrags zugesandt worden. Formulierungen in den Nachrichten hätten den Eindruck erweckt, dass lediglich der Umzug bearbeitet werde.
Mit der Abmahnung fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen auf, die beanstandeten Praktiken und Informationen zu ändern. 1&1 hat nach Angaben der Organisation bis zum Ende dieser Woche Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Teile der beanstandeten Informationen auf der Website wurden inzwischen bereits abgeändert, so dass die Sache wohl außergerichtlich geregelt werden kann.
Siehe auch:
1&1 in der Kritik
Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen sowohl Informationen im Kundenportal als auch die Kommunikation per Telefon und E-Mail gegen gesetzliche Vorgaben. Auslöser der Auseinandersetzung ist der Fall eines Verbrauchers, der seinen bestehenden DSL-Vertrag an seine neue Adresse übertragen wollte. Nach Angaben der Verbraucherzentrale habe er bei der Umzugsmeldung zunächst nur die Möglichkeit erhalten, einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abzuschließen. Erst nach wiederholten Nachfragen sei es ihm gelungen, den bisherigen Vertrag ohne Änderungen fortzuführen.Nach dem Telekommunikationsrecht müssen Anbieter ihre Leistungen bei einem Umzug grundsätzlich auch am neuen Wohnort bereitstellen, sofern dies technisch möglich ist. Dabei dürfen die vereinbarten Vertragsbedingungen und Laufzeiten nicht einseitig verändert werden. Die Verbraucherzentrale sieht diese Vorgaben im Fall von 1&1 nicht ausreichend berücksichtigt.
Besonders kritisch bewertet die Organisation das auf der Unternehmenswebsite angebotene Umzugsformular. Dort hätten Nutzer zwischen verschiedenen Tarifen wählen müssen. Eine reine Adressänderung ohne Vertragsverlängerung sei nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht vorgesehen gewesen. Dadurch könnten Kunden den Eindruck gewinnen, eine Vertragsverlängerung sei für die Bearbeitung des Umzugs erforderlich.
Auch die Kommunikation des Kundenservice steht in der Kritik. Dem betroffenen Verbraucher sei trotz seines ausdrücklichen Wunsches, den bestehenden Vertrag unverändert fortzuführen, per E-Mail die Zusammenfassung eines neuen Vertrags zugesandt worden. Formulierungen in den Nachrichten hätten den Eindruck erweckt, dass lediglich der Umzug bearbeitet werde.
Unternehmen reagiert
Darüber hinaus beanstandet die Verbraucherzentrale Angaben zum Sonderkündigungsrecht auf der Website des Unternehmens. Demnach seien dort sowohl die erforderlichen Nachweise für einen Umzug als auch die geltenden Kündigungsfristen teilweise fehlerhaft dargestellt worden. Dies könne dazu führen, dass Betroffene länger an Verträge gebunden bleiben als gesetzlich vorgesehen.Mit der Abmahnung fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen auf, die beanstandeten Praktiken und Informationen zu ändern. 1&1 hat nach Angaben der Organisation bis zum Ende dieser Woche Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Teile der beanstandeten Informationen auf der Website wurden inzwischen bereits abgeändert, so dass die Sache wohl außergerichtlich geregelt werden kann.
Zusammenfassung
- Die Verbraucherzentrale mahnt 1und1 wegen Umzugspraktiken aktuell ab
- Kunden würden bei einem Umzug oft zu neuen Laufzeiten genötigt werden
- Anbieter müssen Verträge beim Umzug unverändert weiterführen dürfen
- Unklare Angaben im Webportal erschweren die reine Adressänderung sehr
- Der Kundenservice erstellte teils eigenmächtig neue DSL Verträge nun
- Fehlerhafte Informationen zum Sonderkündigungsrecht wurden kritisiert
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