Wegen Bedrohung durch KI: Taylor Swift will Trademark auf ihre Stimme

Taylor Swift will ihre Stimme und ihr Aussehen per Markenrecht vor unerlaubten KI-Kopien schützen. Der findige juristische Kniff schließt eine Lücke im Urheberrecht, muss sich vor den US-Gerichten aber erst noch als praxistauglich erweisen.
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Markenschutz gegen KI-Klone

Vor einigen Tagen reichte das Unternehmen von Taylor Swift, TAS Rights Management, drei Anmeldungen beim US-Patent- und Markenamt ein. Das primäre Ziel der Anträge ist der rechtliche Schutz vor unautorisierten Inhalten, die durch künstliche Intelligenz generiert werden. Zwei der Anträge umfassen sogenannte Klangmarken für die gesprochenen Sätze "Hey, it's Taylor Swift" und "Hey, it's Taylor", die in Werbeclips für das Album The Life of a Showgirl genutzt wurden.

Der dritte Antrag bezieht sich auf ein visuelles Markenzeichen. Geschützt werden soll ein Bild der Künstlerin auf der Bühne. Die Beschreibung umfasst eine rosa Gitarre mit schwarzem Gurt, einen mehrfarbigen Body sowie silberne Stiefel vor einem violett beleuchteten Hintergrund. In der jüngeren Vergangenheit war das Aussehen der Musikerin mehrfach für gefälschte Bilder missbraucht worden. Darunter befanden sich explizite Darstellungen und falsche politische Wahlempfehlungen.


Neue Wege im US-Markenrecht

Wie Anwalt Josh Gerben in einem Blogbeitrag erklärt, ist der Versuch, die gesprochene Stimme einer Person als Marke einzutragen, ein gerichtlich nicht erprobter Ansatz. Bislang verließen sich Kunstschaffende primär auf das klassische Urheberrecht, um ihre aufgezeichnete Musik vor Diebstahl zu schützen.

Da moderne KI-Modelle neue Inhalte erzeugen, ohne existierende Aufnahmen direkt zu kopieren, entsteht eine rechtliche Lücke. Markenrechte könnten das Problem laut dem Juristen lösen. Sie greifen nicht nur bei identischen Kopien eines Werkes, sondern verbieten auch Nachahmungen, die der Marke zum Verwechseln ähnlich sind. Zudem können derartige Verletzungen direkt vor Bundesgerichten verhandelt werden.

Swift ist mit der rechtlichen Strategie nicht allein. Der Schauspieler Matthew McConaughey sicherte sich bereits im Jahr 2025 Markenrechte für sein bekanntes Zitat "All right, all right, all right" aus dem Film Dazed and Confused sowie für spezifische Audio- und Videoclips. Auch hier war das erklärte Ziel, die Kontrolle über die eigene Identität und Stimme in einer von Algorithmen geprägten Welt zu behalten.

Sollte das Patentamt den Anträgen stattgeben, erhalten Prominente ein juristisches Werkzeug, um Unterlassungsansprüche gegen KI-Plattformen durchzusetzen. Ob die rechtliche Theorie in der Praxis standhält, muss sich in zukünftigen Gerichtsprozessen aber erst zeigen. Die genaue Abgrenzung zwischen einer geschützten Klangmarke und einer zufälligen Stimmähnlichkeit ist juristisch schwer zu definieren.

Wie bewertet ihr den Vorstoß von Taylor Swift, die eigene Stimme als Marke zu schützen? Teilt eure Gedanken zu dem Thema gerne mit uns in den Kommentaren!

Zusammenfassung
  • Taylor Swift lässt Stimme und Aussehen als Marke schützen
  • Drei Anträge beim US-Patent- und Markenamt eingereicht
  • Zwei Klangmarken umfassen gesprochene Sätze aus Werbeclips
  • Dritter Antrag schützt Bild der Künstlerin auf der Bühne
  • Aussehen und Stimme in KI-generierten Fälschungen missbraucht
  • Matthew McConaughey sicherte sich 2025 bereits Markenrechte
  • Bei Erfolg könnten Prominente Unterlassung gegen KI-Plattformen erwirken

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