Deutsche Bahn vor Gericht:
Abo-Falle für junge Leute in der Kritik
Wer eine "My BahnCard" nutzt, erlebt zum 27. Geburtstag oft eine böse Überraschung. Das günstige Abo wandelt sich automatisch in einen teuren regulären Vertrag um. Dagegen wird nun geklagt, denn die Kosten explodieren förmlich. Das müssen Kunden jetzt wissen.
Der Streitpunkt liegt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und das zu höheren Preisen, während viele digitale Abos inzwischen monatlich kündbar sind. Kritisiert werden vor allem die fehlende Flexibilität und die automatische Umstellung in einen teureren Tarif, den Nutzer nicht aktiv gewählt hätten.
Nach Darstellung der VZHH fallen die finanziellen Folgen für Betroffene deutlich aus. Der Tarifwechsel bedeutet keine moderate Anpassung, sondern führt je nach Kartenvariante zu einer massiven Preiserhöhung. Besonders deutlich ist der Sprung bei der BahnCard 50.
Die Preisstruktur ändert sich beim Übergang zum 27. Lebensjahr wie folgt (Stand Februar 2026, 2. Klasse):
Nach Angaben der VZHH stellt die Abbuchung von 244 Euro statt rund 80 Euro für viele Kunden eine erhebliche Belastung dar. Die reguläre BahnCard 50 lohnt sich rechnerisch erst ab einem jährlichen Fahrkartenumsatz von 488 Euro zum Flexpreis. Wer darunter bleibt, zahlt durch die automatische Umstellung drauf.
Bis zu einer Gerichtsentscheidung bleibt die Rechtslage offen. Betroffene, denen bereits der höhere Betrag abgebucht wurde, können sich mit Verweis auf das laufende Verfahren um eine Kulanzlösung bemühen. Wer kurz vor dem 27. Geburtstag steht, sollte die Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen vor Laufzeitende beachten. Wird sie verpasst, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate zum regulären, höheren Preis.
Habt ihr diese automatische Umstellung bei der BahnCard selbst schon erlebt oder konntet ihr rechtzeitig kündigen? Was meint ihr zu dieser Praxis im Vergleich zu anderen Abos? Schreibt uns eure Erfahrungen in die Kommentare!
Siehe auch:
Automatische Umstellung im Fokus
Die "My BahnCard" für junge Leute vergünstigte Konditionen für Reisende unter 27 Jahren. Mit Vollendung des 27. Lebensjahres wird das ermäßigte Abonnement jedoch automatisch in eine reguläre BahnCard umgewandelt - ohne erneute ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Die Folge ist ein deutlich höherer Betrag bei der nächsten Abbuchung und das stößt nun bei den Verbraucherschützern schlecht auf.Der Streitpunkt liegt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und das zu höheren Preisen, während viele digitale Abos inzwischen monatlich kündbar sind. Kritisiert werden vor allem die fehlende Flexibilität und die automatische Umstellung in einen teureren Tarif, den Nutzer nicht aktiv gewählt hätten.
Enorme Preisdifferenz beim Wechsel
Grundlage ist eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Die Verbraucherschützer halten die Klausel für rechtswidrig, weil sie überraschend sei und Bahnreisende unangemessen benachteilige. Die Klage wurde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingereicht (Aktenzeichen 1 UKl 3/25). Ziel ist es, die automatische Umstellung in ein reguläres Jahresabo ohne ausdrückliche Bestätigung zu untersagen.Nach Darstellung der VZHH fallen die finanziellen Folgen für Betroffene deutlich aus. Der Tarifwechsel bedeutet keine moderate Anpassung, sondern führt je nach Kartenvariante zu einer massiven Preiserhöhung. Besonders deutlich ist der Sprung bei der BahnCard 50.
Die Preisstruktur ändert sich beim Übergang zum 27. Lebensjahr wie folgt (Stand Februar 2026, 2. Klasse):
- BahnCard 25: von 39,90 Euro ("My BahnCard") auf 62,90 Euro (regulär).
- BahnCard 50: von 79,99 Euro ("My BahnCard") auf 244,00 Euro (regulär).
Nach Angaben der VZHH stellt die Abbuchung von 244 Euro statt rund 80 Euro für viele Kunden eine erhebliche Belastung dar. Die reguläre BahnCard 50 lohnt sich rechnerisch erst ab einem jährlichen Fahrkartenumsatz von 488 Euro zum Flexpreis. Wer darunter bleibt, zahlt durch die automatische Umstellung drauf.
Rechtlicher Hintergrund und Fristen
Seit 2022 gilt in Deutschland das "Gesetz für faire Verbraucherverträge", das automatische Vertragsverlängerungen um jeweils ein Jahr grundsätzlich einschränkt. Dienste wie Streaming-Plattformen oder Fitnessstudios müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Verkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn verweisen jedoch auf Ausnahmeregelungen im Verkehrssektor und spezielle Tarifgenehmigungen. Diese Sonderstellung soll mit dem Verfahren vor dem OLG Frankfurt überprüft werden.Bis zu einer Gerichtsentscheidung bleibt die Rechtslage offen. Betroffene, denen bereits der höhere Betrag abgebucht wurde, können sich mit Verweis auf das laufende Verfahren um eine Kulanzlösung bemühen. Wer kurz vor dem 27. Geburtstag steht, sollte die Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen vor Laufzeitende beachten. Wird sie verpasst, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate zum regulären, höheren Preis.
Habt ihr diese automatische Umstellung bei der BahnCard selbst schon erlebt oder konntet ihr rechtzeitig kündigen? Was meint ihr zu dieser Praxis im Vergleich zu anderen Abos? Schreibt uns eure Erfahrungen in die Kommentare!
Was ist die "My BahnCard"-Preisfalle?
Die "My BahnCard" ist ein vergünstigtes Angebot für Reisende unter 27 Jahren. Das Problem: Mit Vollendung des 27. Lebensjahres wird das Abo automatisch in eine reguläre, deutlich teurere BahnCard umgewandelt. Dies geschieht ohne erneute explizite Zustimmung des Kunden.
Für viele IT-Profis und Berufspendler, die das Abo jahrelang nutzen, kommt dieser Wechsel überraschend. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, dass dieses Kostenrisiko im Kleingedruckten versteckt ist, und hat daher Klage eingereicht.
Für viele IT-Profis und Berufspendler, die das Abo jahrelang nutzen, kommt dieser Wechsel überraschend. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, dass dieses Kostenrisiko im Kleingedruckten versteckt ist, und hat daher Klage eingereicht.
Wann schnappt die Kostenfalle zu?
Der kritische Moment ist der 27. Geburtstag. Sobald Sie dieses Alter erreichen, verlängert sich die "My BahnCard" im darauffolgenden Abo-Zeitraum nicht mehr zu den günstigen Konditionen, sondern wechselt in den regulären Tarif.
Wichtig für Ihre Planung: Der Wechsel erfolgt automatisch. Wenn Sie nicht rechtzeitig aktiv werden, erhalten Sie statt der Jugend-Karte die Standard-BahnCard zum Vollpreis.
Wichtig für Ihre Planung: Der Wechsel erfolgt automatisch. Wenn Sie nicht rechtzeitig aktiv werden, erhalten Sie statt der Jugend-Karte die Standard-BahnCard zum Vollpreis.
Wie hoch ist der Preisanstieg?
Die Kosten steigen massiv an. Bei der "My BahnCard 25" (2. Klasse) erhöht sich der Preis von 39,90 Euro auf 62,90 Euro. Besonders drastisch trifft es Nutzer der 50er-Variante: Hier springt der Preis von 79,99 Euro auf 244,00 Euro.
Dieser Preissprung von über 160 Euro entspricht einer Verdreifachung der Kosten. Ein solcher Betrag kann das Budget unerwartet belasten, wenn er nicht eingeplant war.
Dieser Preissprung von über 160 Euro entspricht einer Verdreifachung der Kosten. Ein solcher Betrag kann das Budget unerwartet belasten, wenn er nicht eingeplant war.
Was tun bei ungewollter Verlängerung?
Wurde der Betrag bereits abgebucht, sollten Sie umgehend den Kundenservice der Deutschen Bahn kontaktieren. Legen Sie Widerspruch ein und berufen Sie sich auf die laufende Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (Aktenzeichen 1 UKl 3/25).
Fordern Sie eine Kulanzlösung oder eine Sonderkündigung. Da die Rechtslage derzeit gerichtlich geprüft wird, haben Sie ein starkes Argument, auch wenn die Bahn formal noch auf ihre AGB verweist.
Fordern Sie eine Kulanzlösung oder eine Sonderkündigung. Da die Rechtslage derzeit gerichtlich geprüft wird, haben Sie ein starkes Argument, auch wenn die Bahn formal noch auf ihre AGB verweist.
Was fordert die Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherzentrale Hamburg hält die automatische Umstellungsklausel für unzulässig und intransparent. Ziel der Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist es, diese Praxis zu untersagen.
Verbraucherschützer fordern, dass Kunden vor einem Wechsel in einen teureren Tarif ausdrücklich zustimmen müssen. Zudem soll erreicht werden, dass die Klausel auch in bestehenden Verträgen nicht mehr angewendet werden darf.
Verbraucherschützer fordern, dass Kunden vor einem Wechsel in einen teureren Tarif ausdrücklich zustimmen müssen. Zudem soll erreicht werden, dass die Klausel auch in bestehenden Verträgen nicht mehr angewendet werden darf.
Warum gilt die Klausel als unfair?
Der Hauptkritikpunkt ist die fehlende Transparenz. Ein erhebliches Kostenrisiko dürfe nicht im Kleingedruckten der AGB versteckt sein, so die Argumentation der Verbraucherschützer.
Da junge Menschen die Karte oft über Jahre nutzen, gerät die Altersgrenze in Vergessenheit. Der automatische Wechsel ohne Warnhinweis benachteiligt die Kunden daher unangemessen.
Da junge Menschen die Karte oft über Jahre nutzen, gerät die Altersgrenze in Vergessenheit. Der automatische Wechsel ohne Warnhinweis benachteiligt die Kunden daher unangemessen.
Zusammenfassung
- Verbraucherschützer klagen gegen automatische Umwandlung der My BahnCard
- Deutsche Bahn wandelt Jugendtarif nach 27. Geburtstag ohne Zustimmung um
- Preisanstieg bei BahnCard 50 von 79,99 Euro auf 244,00 Euro besonders drastisch
- Verbraucherzentrale Hamburg hält versteckte Klausel für rechtswidrig
- Klage beim OLG Frankfurt am Main unter Aktenzeichen 1 UKl 3/25 eingereicht
- Gesetz für faire Verbraucherverträge soll eigentlich solche Verlängerungen verhindern
Siehe auch:
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen