Musks X ändert panisch seine Nutzungsbedingungen wegen "Twitter"
Die X Corp. geht juristisch gegen das Startup Operation Bluebird vor, um die Rechte an der Marke Twitter dauerhaft zu sichern. Obwohl Elon Musk den Namen tilgen wollte, argumentiert der Konzern nun mit Millionen Zugriffen auf die alte Domain.
Das Unternehmen reagiert damit auf den Versuch des Startups, die angeblich aufgegebene Marke für ein neues soziales Netzwerk unter der Domain "twitter.new" offiziell registrieren zu lassen. Das sind natürlich juristische und für Musk sicherlich nicht angenehme Komplikationen, die das radikale Rebranding des Jahres 2023 bis heute nach sich zieht.
Damals kaufte Elon Musk den Kurznachrichtendienst für 44 Milliarden Dollar und verabschiedete sich wenige Monate später rigoros von der etablierten Corporate Identity. Der blaue Vogel wurde nicht nur online begraben, sondern auch physisch von der Zentrale in San Francisco entfernt. Zudem ließ Musk ein riesiges, blinkendes "X" auf dem Dach installieren, das nach Anwohnerbeschwerden wieder demontiert werden musste. Genau diese aggressive Distanzierung von der alten Identität nutzt nun die Gegenseite als Hauptargument.
Das Timing der Änderung ist kein Zufall. Hinter Operation Bluebird stehen erfahrene Juristen, darunter Stephen Coates, ein ehemaliger Markenanwalt von Twitter. Ihre Argumentation vor dem US-Patent- und Markenamt stützt sich auf das Prinzip des "Abandonment" (Rechtsaufgabe). Sie verweisen auf Musks öffentliche Aussagen, man werde sich bald von der Marke Twitter und allen Vögeln verabschieden.
Das Startup sieht hierin eine klare Absichtserklärung und hat bereits begonnen, Voranmeldungen für Nutzernamen auf ihrer geplanten Plattform entgegenzunehmen. Sie argumentieren, dass eine Marke, die vom Eigentümer öffentlich für tot erklärt und nicht mehr aktiv beworben wird, für neue Marktteilnehmer frei verfügbar sein sollte.
Zudem verwenden viele User und Medien weltweit weiterhin Begriffe wie "Tweet" oder "Retweet", was laut X beweist, dass die Marke lebendig ist und einen enormen wirtschaftlichen Wert darstellt. X wirft dem Startup vor, es wolle lediglich vom Goodwill einer Marke profitieren, die noch immer Milliarden wert sei und durch die Verwendung ähnlicher Farbschemata gezielt Verwirrung stiften. Ob das Argument der faktischen Nutzung gegen die bewusste, öffentliche Abkehr von der Marke Bestand hat, müssen nun die Gerichte klären.
Glaubt ihr, dass X die Rechte an "Twitter" behalten sollte, obwohl Musk die Marke öffentlich abschaffen wollte? Wir sind gespannt auf eure juristische Einschätzung in den Kommentaren!
Siehe auch:
- X Corp geht juristisch gegen Startup vor, das die Marke Twitter nutzen will
- Musk wollte Twitter-Identität tilgen, kämpft jetzt aber um Markenrechte
- Operation Bluebird argumentiert mit öffentlicher Aufgabe der Marke Twitter
- X ändert Nutzungsbedingungen, um Ansprüche auf Twitter-Marke zu sichern
- Laut X greifen noch immer Millionen Nutzer über twitter.com auf den Dienst zu
- Rechtstreit dreht sich um Markenwert und bewusste Abkehr von der Marke
Streit um Markenrechte eskaliert
Die X Corp. unter der Führung von Elon Musk hat rechtliche Schritte gegen das Startup "Operation Bluebird" eingeleitet und gleichzeitig die eigenen Nutzungsbedingungen verschärft. Ziel der Maßnahmen ist es, die exklusive Hoheit über die Marken "Twitter" und "Tweet" sowie das bekannte blaue Vogel-Logo zu behalten.Das Unternehmen reagiert damit auf den Versuch des Startups, die angeblich aufgegebene Marke für ein neues soziales Netzwerk unter der Domain "twitter.new" offiziell registrieren zu lassen. Das sind natürlich juristische und für Musk sicherlich nicht angenehme Komplikationen, die das radikale Rebranding des Jahres 2023 bis heute nach sich zieht.
Damals kaufte Elon Musk den Kurznachrichtendienst für 44 Milliarden Dollar und verabschiedete sich wenige Monate später rigoros von der etablierten Corporate Identity. Der blaue Vogel wurde nicht nur online begraben, sondern auch physisch von der Zentrale in San Francisco entfernt. Zudem ließ Musk ein riesiges, blinkendes "X" auf dem Dach installieren, das nach Anwohnerbeschwerden wieder demontiert werden musste. Genau diese aggressive Distanzierung von der alten Identität nutzt nun die Gegenseite als Hauptargument.
Neue Regeln im Januar 2026
Um die eigenen Ansprüche auch vertraglich abzusichern, hat X seine Nutzungsbedingungen ("Terms of Service") kurzfristig und umfassend aktualisiert. Wie TechCrunch berichtet, treten die überarbeiteten Regeln im Januar 2026 in Kraft. Darin wird jetzt explizit festgehalten, dass Nutzer kein Recht haben, die Namen X oder Twitter sowie zugehörige Marken, Logos oder Domainnamen ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden. In früheren Versionen der AGB wurde an dieser Stelle lediglich X erwähnt.Das Timing der Änderung ist kein Zufall. Hinter Operation Bluebird stehen erfahrene Juristen, darunter Stephen Coates, ein ehemaliger Markenanwalt von Twitter. Ihre Argumentation vor dem US-Patent- und Markenamt stützt sich auf das Prinzip des "Abandonment" (Rechtsaufgabe). Sie verweisen auf Musks öffentliche Aussagen, man werde sich bald von der Marke Twitter und allen Vögeln verabschieden.
Das Startup sieht hierin eine klare Absichtserklärung und hat bereits begonnen, Voranmeldungen für Nutzernamen auf ihrer geplanten Plattform entgegenzunehmen. Sie argumentieren, dass eine Marke, die vom Eigentümer öffentlich für tot erklärt und nicht mehr aktiv beworben wird, für neue Marktteilnehmer frei verfügbar sein sollte.
Vier Millionen Zugriffe auf alte URL
Parallel zur AGB-Änderung reichte der Konzern eine Gegenklage ein. Das Hauptargument von X in dieser juristischen Auseinandersetzung stützt sich darauf, dass die Marke im Bewusstsein der Nutzer und im täglichen Gebrauch weiterhin fest verankert ist und nie formal aufgegeben wurde. In der Klageschrift führt das Unternehmen an, dass allein am 11. Dezember 2025 noch immer über vier Millionen Nutzer über die alte Domain twitter.com auf den Dienst zugriffen, obwohl eine Weiterleitung auf x.com eingerichtet ist.Zudem verwenden viele User und Medien weltweit weiterhin Begriffe wie "Tweet" oder "Retweet", was laut X beweist, dass die Marke lebendig ist und einen enormen wirtschaftlichen Wert darstellt. X wirft dem Startup vor, es wolle lediglich vom Goodwill einer Marke profitieren, die noch immer Milliarden wert sei und durch die Verwendung ähnlicher Farbschemata gezielt Verwirrung stiften. Ob das Argument der faktischen Nutzung gegen die bewusste, öffentliche Abkehr von der Marke Bestand hat, müssen nun die Gerichte klären.
Glaubt ihr, dass X die Rechte an "Twitter" behalten sollte, obwohl Musk die Marke öffentlich abschaffen wollte? Wir sind gespannt auf eure juristische Einschätzung in den Kommentaren!
Siehe auch:
- Twitter soll zurückkehren: Unternehmen plant Comeback der Plattform
- X nähert sich der Entfernung der letzten Überreste von Twitter
- Bitchat: Twitter-Gründer bringt P2P-Messenger auf Bluetooth-Basis
- An, Aus, An, Aus ... Elon Musks Sprachrohr X/Twitter stottert mächtig
- Krise bei Twitter/X: Banken werden nervös, Musk warnt Mitarbeiter
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- Windows 11: Fehler bei Audio-Decodierung lässt ältere Apps abstürzen
- Sonnensystem: Neue Studie berechnet ein deutlich früheres Ende
- iPhone 18 Pro: Diese vier Probleme scheinen verbreitet zu sein
- Nach 78 Jahren: Citroën 2CV vor dem Comeback - Erste Bilder der E-Ente
- Windows Terminal: Microsoft startet großes Update mit vielen Neuheiten
- Internetverträge werden teurer: Telekom und 1&1 erhöhen ihre Preise
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen