Nintendo bittet Zubehörhersteller wegen Switch-2-Leaks zur Kasse

Der Zubehörhersteller Genki muss nach einem entsprechenden Ver­fahren in den USA Schadenersatz an den japanischen Spielekonzern Nintendo zahlen. Genki hatte im Umfeld der CES 2025 Mockups und Render der neuen Switch 2 Spielkonsole gezeigt.
Gaming, Nintendo, Technologie, Spielekonsole, Videospiele, Unterhaltungselektronik, Nintendo Switch 2, USB-C, Handheld, Webcam, Dock, Dockingstation, Docking Station, Joy-Con-Controller, Next-Gen-Konsole, Docking-Station, Hybridkonsole, Neuerscheinung, TV-Bildschirm
Nintendo

Genki warb Monate vor dem Launch mit Switch 2

Nintendo hat in seinem Apple-artigen Feldzug gegen Leak-Quellen und Modder einen weiteren Sieg errungen. Das Unternehmen erzielte in einem seit Mai laufenden Verfahren gegen den Zubehörlieferanten Genki eine Einigung zu seinen Gunsten. Dabei ging es um die von Genki bereits im Januar veröffentlichten Renderings der Nintendo Switch 2 und die während der Messe CES gezeigten Dummys, die man auf Basis von CAD-Daten produziert hatte.

Damals behauptete Genki gegenüber Pressevertretern, dass man kein Geheimhaltungsabkommen mit Nintendo unterzeichnet und deshalb nichts zu befürchten habe. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben eine Switch 2 zu Gesicht bekommen und diese als Basis für seine Zubehörprodukte verwendet - ganze drei Monate vor der offiziellen Präsentation der neuen Spielkonsole durch Nintendo. Nintendo Switch 2Auf der CES 2025 war ein neuer Dummy der Nintendo Switch 2 zu sehen

Schadenersatz und Unterlassungserklärung

Nintendo reagierte, wie üblich, mit einer Klage und warf Genki vor, illegal vom großen öffentlichen Interesse rund um die Switch 2 zu profitieren, auch weil man Besuchern seines Messestandes ermöglichte, Mockups der Konsole in die Hand zu nehmen. Das Presse-Echo auf der CES war tatsächlich enorm, auch weil viele Medienvertreter von Genki auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht wurden, einen Blick auf das mutmaßliche Design der neuen Nintendo-Konsole zu erhaschen.

Dabei hatte Genki nach Meinung von Nintendo gar nicht die Möglichkeit, für die Echtheit des Designs zu garantieren und die Kompatibilität seiner diversen Zubehörprodukte zu gewährleisten. Genki hatte später auch widersprüchliche Angaben darüber gemacht, ob man tatsächlich eine Switch 2 vorab in den Händen halten konnte, auch wenn das Unternehmen dies in seinen Marketing-Bemühungen behauptete.

Jetzt haben sich Genki und Nintendo laut einem Gerichtsdokument geeinigt, wobei der Zubehörlieferant Schadenersatz in unbekannter Höhe zahlen soll. Die Firmen tragen jeweils ihre eigenen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Genki wurde außerdem die Verwendung von irgendwelchen Nintendo-Markenzeichen untersagt, was auch für Wörter gilt, dem Wort "Switch" ähnlich klingen. Genki muss außerdem deutlich kennzeichnen, dass man keine Lizenz für offizielle Zubehörprodukte für die Nintendo Switch 2 besitzt.
Zusammenfassung
  • Zubehörhersteller Genki muss Nintendo wegen Switch-2-Leaks Schadenersatz zahlen
  • Genki hatte im Januar 2025 Renderings und Mockups der neuen Konsole gezeigt
  • Das Unternehmen behauptete, es habe bereits Zugang zur Switch 2 erhalten
  • Nintendo warf Genki vor, vom großen öffentlichen Interesse illegal zu profitieren
  • Nach einer Einigung muss Genki nun Schadenersatz in unbekannter Höhe zahlen
  • Genki darf keine Nintendo-Markenzeichen oder ähnlich klingende Wörter verwenden
  • Das Unternehmen muss deutlich kennzeichnen, dass es keine offizielle Lizenz besitzt

Siehe auch:


Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!