Gericht stoppt für drei Media-Märkte EM-Wette
Der Hamburger Verein für lauteren Wettbewerb (zu den Mitgliedern zählen
Karstadt, der Otto-Versand sowie Einzelhandelsverbände) klagte vor dem
Landgericht Hamburg. Drei von vier Media-Märkten ist durch einstweilige
Verfügung untersagt, die EM-Wette zu bewerben sowie den Kaufpreis an die Kunden
- falls Deutschland in Portugal gewinnen sollte - zu erstatten. Die Kläger begründeten ihr Vorgehen mit dem Argument: "grob wettbewerbswidrig".
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