Geld zurück? Preiserhöhung bei Amazon Prime für ungültig erklärt
Amazon hat in einem Verfahren vor Gericht gegen deutsche Verbraucherschützer eine Niederlage erlitten. Jetzt wird eine Sammelklage vorbereitet. Wer sich anschließt, erhält bei Erfolg Teile seiner zu viel gezahlten Abo-Gebühr für Amazon Prime zurückerstattet.
Wie es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heißt, hat das Landgericht Düsseldorf jetzt die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon, auf der die Preiserhöhung basiert, für ungültig erklärt. Das Gericht folgt damit der Argumentation der Verbraucherschützer, dass "die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig" ist.
Wer sich der Sammelklage anschließen will, kann sich über die Webseite der Verbraucherzentrale für den entsprechenden Newsletter eintragen. Der informiert dann darüber, wann das Klageregister eröffnet wird und Kunden sich anmelden können. Potenziell geht es bei der Klage um einen dreistelligen Millionenbetrag.
Siehe auch:
Erfolgreiche Klage gegen Amazon
Im Sommer 2022 kündigte Amazon eine Preiserhöhung für Kunden mit einer Prime-Mitgliedschaft an. Der Versand- und Streamingriese begründete den Schritt damals mit "generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation". Der Preis für den Dienst stieg in Folge von 7,99 auf 8,99 Euro monatlich bzw. von 69,00 auf 89,90 Euro jährlich.Wie es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heißt, hat das Landgericht Düsseldorf jetzt die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon, auf der die Preiserhöhung basiert, für ungültig erklärt. Das Gericht folgt damit der Argumentation der Verbraucherschützer, dass "die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig" ist.
Kunden erhalten womöglich Geld zurück
Das Urteil ist bisher allerdings nicht rechtskräftig. Amazon kann und wird vermutlich Berufung einlegen. Dennoch bereitet die Verbraucherzentrale NRW bereits eine Sammelklage vor. Wird das gefällte Urteil bestätigt, sollen sich Kunden auf diesem Weg ihren zu viel gezahlten Abo-Beitrag zurückholen können. Bei jährlicher Zahlweise sind das bisher 62,70 Euro. Bei monatlicher Zahlweise beläuft sich der Betrag bis heute auf 28 Euro.Wer sich der Sammelklage anschließen will, kann sich über die Webseite der Verbraucherzentrale für den entsprechenden Newsletter eintragen. Der informiert dann darüber, wann das Klageregister eröffnet wird und Kunden sich anmelden können. Potenziell geht es bei der Klage um einen dreistelligen Millionenbetrag.
Weiteres Verfahren läuft
Eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon läuft schon seit Mai vergangenen Jahres. In ihr geht es um eine aus Sicht der Kläger unzulässige Preiserhöhung vom Februar 2024. Damals hatte der Internet-Konzern die Werbequote bei seinem Streaming-Angebot erhöht und einige Funktionen entfernt. Gleichzeitig wurde den Kunden angeboten, den Dienst gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro im bisherigen Zustand weiterhin nutzen zu können. Für diese Änderungen sei laut Meinung der Kläger ebenfalls die Zustimmung der Nutzer vonnöten gewesen.
Zusammenfassung
- Amazon erhöhte Preise für Prime-Mitgliedschaft im Sommer 2022
- Landgericht Düsseldorf erklärt Preiserhöhungsklausel für ungültig
- Verbraucherzentrale NRW bereitet Sammelklage gegen Amazon vor
- Kunden können sich für Newsletter zur Teilnahme an Sammelklage anmelden
- Potenzielle Rückerstattung: 62,70 Euro (jährlich) oder 28 Euro (monatlich)
- Weitere Sammelklage wegen Preiserhöhung vom Februar 2024 läuft
- Streitpunkt: Erhöhte Werbequote und Funktionseinschränkungen bei Prime Video
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