Gebührenrechnung jetzt auch für ChatGPT:
GEMA verklagt OpenAI
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat eine Klage gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI eingereicht. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, unter anderem auch Songtexte für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben.
Beim Landgericht München hat die Gema nun gestern ihre Klage eingereicht. Sie verweist hier darauf, dass OpenAI einerseits bereits Milliarden-Umsätze generiert, die Nutzung der Songtexte bisher aber schlicht überhaupt nicht vergütet. Verklagt wurden dabei parallel die US-amerikanische Muttergesellschaft OpenAI sowie die OpenAI Ireland, die Betreiberin des Chatbots in Europa.
Die GEMA hat Ende September ein Lizenzmodell für die Entwickler generativer KI vorgestellt. Ziel sei die faire Beteiligung von Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden. Bereits in der Vergangenheit hatte die GEMA die Betreiber von KI-Modellen und Systemen schriftlich darauf hingewiesen, dass sie für die Nutzung der GEMA-Werke eine Lizenz erwerben müssen.
Siehe auch:
US-Firma bedient sich einfach
Der Gema geht es dabei nicht unbedingt darum, OpenAI den Zugriff auf die Lyrics komplett zu untersagen. Allerdings will die Verwertungsgesellschaft natürlich eine Gebührenrechnung schreiben, um die Urheber der Texte entsprechend entlohnen zu können. Das US-Unternehmen verfügt derzeit aber schlicht über gar keine Lizenz für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke.Beim Landgericht München hat die Gema nun gestern ihre Klage eingereicht. Sie verweist hier darauf, dass OpenAI einerseits bereits Milliarden-Umsätze generiert, die Nutzung der Songtexte bisher aber schlicht überhaupt nicht vergütet. Verklagt wurden dabei parallel die US-amerikanische Muttergesellschaft OpenAI sowie die OpenAI Ireland, die Betreiberin des Chatbots in Europa.
"Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten."
Musiker beteiligt
Verschiedene namhafte deutsche Musikschaffende, darunter Kristina Bach, Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Tommi Eckart, Ulf Sommer und Peter Plate sowie deren Musikverlage unterstützen die Klage der GEMA. Ihre Songtexte wurden nachweislich durch den Chatbot verwertet. Eine Vergütung haben sie dafür nicht erhalten.Die GEMA hat Ende September ein Lizenzmodell für die Entwickler generativer KI vorgestellt. Ziel sei die faire Beteiligung von Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden. Bereits in der Vergangenheit hatte die GEMA die Betreiber von KI-Modellen und Systemen schriftlich darauf hingewiesen, dass sie für die Nutzung der GEMA-Werke eine Lizenz erwerben müssen.
Zusammenfassung
- GEMA reicht Klage gegen OpenAI wegen Nutzung von Songtexten ein
- Verwertungsgesellschaft fordert Lizenzgebühren für KI-Training
- Klage beim Landgericht München gegen US-Mutter und irische Tochter
- Prominente deutsche Musikschaffende unterstützen die GEMA-Klage
- GEMA präsentierte Ende September Lizenzmodell für KI-Entwickler
- Ziel ist eine faire Vergütung bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke
- GEMA hatte KI-Betreiber bereits zuvor auf Lizenzerwerb hingewiesen
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