Neues Gesetz: Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht blockieren
Die Installation von Balkonkraftwerken wird vereinfacht. Denn laut einer kommenden Gesetzesänderung können Vermieter und Eigentümergemeinschaften das Anbringen einer entsprechenden PV-Anlage nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten.
Das bedeutet, dass Vermieter und Eigentümergemeinschaften die Anbringung nicht mehr so leicht unterbinden können wie bisher. Möchten sie die Installation verhindern, brauchen sie einen triftigen Grund. Was als solcher Grund zählt, wird in dem entsprechenden Gesetzesentwurf (PDF) der Bundesregierung allerdings nicht geregelt. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
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Als privilegierte Maßnahmen gelten bisher unter anderem Umbauten an der Wohnung zum Zweck der Bewohnbarkeit durch Menschen mit Behinderung, zum Laden von Elektrofahrzeugen oder dem Einbruchschutz. Bald zählt also auch die "Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dazu.
Im Rahmen des Solarpaket 1 sind mit 800 Watt statt 600 Watt zudem auch höhere Leistungen am Wechselrichter erlaubt. Das gilt allerdings nur theoretisch. Aufgrund der durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) bisher nicht erfolgten technischen Normung sind praktisch weiterhin nur 600 Watt möglich.
Die jetzige Änderung, die das Anbringen von Balkonkraftwerken erleichtert, dürfte jedoch vielen zugutekommen, die bisher keine Erlaubnis von ihren Vermietern erhalten hatten. Die haben zwar weiterhin ein Mitspracherecht, müssen in Zukunft aber die Ablehnung einer Installation gut begründen.
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Siehe auch:
Balkonkraftwerk wird privilegierte Maßnahme
Mit einer entsprechenden Veränderung im Mietrecht hat der Bundestag am Donnerstag, den 4. Juli 2024, die Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen beschlossen. Mieter bzw. Eigentümer haben auf sie damit in Zukunft einen Anspruch.Das bedeutet, dass Vermieter und Eigentümergemeinschaften die Anbringung nicht mehr so leicht unterbinden können wie bisher. Möchten sie die Installation verhindern, brauchen sie einen triftigen Grund. Was als solcher Grund zählt, wird in dem entsprechenden Gesetzesentwurf (PDF) der Bundesregierung allerdings nicht geregelt. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
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Als privilegierte Maßnahmen gelten bisher unter anderem Umbauten an der Wohnung zum Zweck der Bewohnbarkeit durch Menschen mit Behinderung, zum Laden von Elektrofahrzeugen oder dem Einbruchschutz. Bald zählt also auch die "Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dazu.
Installation und Anmeldung immer einfacher
Schon zuletzt gab es gesetzliche Anpassungen in Bezug auf Balkonkraftwerke. So ist die Anmeldung einer solchen Anlage seit dem 1. April 2024 deutlich einfacher geworden. Besitzer müssen bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) jetzt deutlich weniger Daten angeben als zuvor, die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber fiel komplett weg.Im Rahmen des Solarpaket 1 sind mit 800 Watt statt 600 Watt zudem auch höhere Leistungen am Wechselrichter erlaubt. Das gilt allerdings nur theoretisch. Aufgrund der durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) bisher nicht erfolgten technischen Normung sind praktisch weiterhin nur 600 Watt möglich.
Die jetzige Änderung, die das Anbringen von Balkonkraftwerken erleichtert, dürfte jedoch vielen zugutekommen, die bisher keine Erlaubnis von ihren Vermietern erhalten hatten. Die haben zwar weiterhin ein Mitspracherecht, müssen in Zukunft aber die Ablehnung einer Installation gut begründen.
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Zusammenfassung
- Installation von Balkonkraftwerken wird durch Gesetzesänderung vereinfacht
- Mieter haben nun einen Anspruch auf Steckersolargeräte
- Steckersolargeräte bald als privilegierte bauliche Maßnahme anerkannt
- Vermieter können das Anbringen nicht mehr grundlos verbieten
- Gesetzesentwurf regelt nicht, was als triftiger Ablehnungsgrund gilt
- Anmeldung von Balkonkraftwerken schon seit April 2024 vereinfacht
Siehe auch:
- Massive Steigerung: Neuer Rekord bei Balkonkraftwerken
- Balkonkraftwerke kommen bei Stiftung Warentest nicht gut weg
- Balkonkraftwerke: Der Boom des Vorjahres reißt bisher nicht ab
- Balkonkraftwerke: Installationszahlen wachsen rasant weiter
- Solar-Ära: Ausbauziel schon erfüllt, Balkonsolar wird weiter erleichtert
Thema:
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