Google Street View: Erneuter Widerspruch gegen Aufnahmen nötig
Google macht momentan neue Aufnahmen für seinen Street-View-Dienst. Mit der Aktualisierung des Fotomaterials müssen Anträge auf Unkenntlichmachung von Gebäuden und Grundstücken erneut gestellt werden. Alte Widersprüche verlieren ihre Gültigkeit.
Schon damals konnten Bürger, die ihre Häuser und Grundstücke nicht für alle einsehbar im Internet dargeboten haben wollten, bei Google einen Widerspruch einlegen. Der führte dann zur Verpixelung beziehungsweise Unkenntlichmachung der entsprechenden Objekte.
Mitte letzten Jahres hatte Google seine Street-View-Autos erneut auf deutsche Straßen geschickt, um die mittlerweile über ein Jahrzehnt alten Aufnahmen zu aktualisieren. Seit März läuft eine weitere Erfassungswelle, während der noch weitere Bilder gemacht werden.
Nach den ersten Aufnahmen gab es 2010 knapp eine Viertelmillion solcher Anträge von Bürgerinnen und Bürgern. Wie auch damals kann jetzt der Widerspruch, der zu einer Unkenntlichmachung der betroffenen Objekte führt, per E-Mail (streetview_deutschland@google.com) oder Online-Formular an Google gesendet werden. Dies ist ab sofort möglich, kann aber auch noch nachträglich geschehen.
Wann und wo Apple überall fotografiert, kann in einer vom Konzern bereitgestellten Übersicht (PDF) nachgelesen werden.
Siehe auch:
Google erneuert Street-View-Aufnahmen
Im Sommer 2008 begann Google in Deutschland zum ersten Mal damit, Umgebungsbilder mit seinen fahrenden Kamera-Autos für seinen Dienst Google Street View aufzunehmen. Gut zwei Jahre später durften Nutzer von Google Maps dann durch die digitalen Straßen der 20 größten deutschen Städte spazieren.Schon damals konnten Bürger, die ihre Häuser und Grundstücke nicht für alle einsehbar im Internet dargeboten haben wollten, bei Google einen Widerspruch einlegen. Der führte dann zur Verpixelung beziehungsweise Unkenntlichmachung der entsprechenden Objekte.
Mitte letzten Jahres hatte Google seine Street-View-Autos erneut auf deutsche Straßen geschickt, um die mittlerweile über ein Jahrzehnt alten Aufnahmen zu aktualisieren. Seit März läuft eine weitere Erfassungswelle, während der noch weitere Bilder gemacht werden.
Erneuter Widerspruch wird notwendig
Wichtig dabei zu wissen ist, dass in der Vergangenheit erfolgte Widersprüche gegen die Verwendung der Aufnahmen mit den aktualisierten Fotografien ihre Gültigkeit verlieren. Wer sein Haus oder Grundstück also auch in Zukunft nicht bei Street View finden möchte, muss einen erneuten Antrag einreichen.Nach den ersten Aufnahmen gab es 2010 knapp eine Viertelmillion solcher Anträge von Bürgerinnen und Bürgern. Wie auch damals kann jetzt der Widerspruch, der zu einer Unkenntlichmachung der betroffenen Objekte führt, per E-Mail (streetview_deutschland@google.com) oder Online-Formular an Google gesendet werden. Dies ist ab sofort möglich, kann aber auch noch nachträglich geschehen.
Auch Apple fotografiert
Auch Apple ist übrigens gerade mit der Ausweitung seines Konkurrenzangebotes namens Look Around in Deutschland beschäftigt und macht Bilder. Hier muss ebenfalls ein Widerspruch per E-Mail (mapsimagecollection@apple.com) eingelegt werden, wenn Betroffene nicht möchten, dass Ihre Grundstücke im Online-Kartendienst des Unternehmens sichtbar sind.Wann und wo Apple überall fotografiert, kann in einer vom Konzern bereitgestellten Übersicht (PDF) nachgelesen werden.
Zusammenfassung
- Google startete 2008 erste Aufnahmen für Street View in Deutschland
- Bürger konnten schon früh Widerspruch einlegen
- Seit 2022 werden Street-View-Aufnahmen von Google aktualisiert
- Aktualisierte Bilder erfordern erneuten Widerspruch
- Apple macht im Rahmen von Look Around ebenfalls Fotos in Deutschland
- Auch bei Apple ist ein Widerspruch notwendig
- Widerspruch bei Google per Mail und Formular, bei Apple per Mail
Siehe auch:
Thema:
Google Street View-Videos
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