Aus für 4K-Streams? Broadcom gewinnt gegen Netflix zu H.265-Codec
Netflix ist auch im deutschsprachigen Raum der Marktführer im Hinblick auf das Streaming von TV-Inhalten. Kunden bezahlen gar nicht einmal so wenig Geld, um Filme und Serien in bester Qualität streamen zu können. Doch hier gibt es aktuell signifikante Patentprobleme.
Das liegt vor allem an den hohen Lizenzgebühren, die für die einzelnen Patente fällig werden, die bei H.265 zum Einsatz kommen. Das ist auch der Grund, warum sich zahlreiche Größen des Geschäfts wie Amazon, AMD, Apple, ARM, Google, Intel, Microsoft, Mozilla sowie Netflix und Broadcom vor einer Weile zur Alliance for Open Media zusammengeschlossen und den lizenzfreien Codec AV1 entwickelt haben.
Und auch wenn Netflix und Broadcom beide der Alliance for Open Media angehören, bedeutet das nicht, dass der eine den anderen nicht verklagen kann. Und paradoxerweise geht es um jenen Codec, dem man in der Allianz eigentlich entgegenwirken will, nämlich H.265. Denn hierzu hat Broadcom den Streamingdienst verklagt, genauer gesagt in den USA, den Niederlanden und Deutschland.
Im letztgenannten Fall gibt es nun eine Entscheidung und das Landgericht München hat dem Halbleiterhersteller recht gegeben. Wie Broadcom mitteilte (via Golem), verstößt Netflix gegen ein Patent des Unternehmens aus San José. Der Streit der beiden Unternehmen geht auf das Jahr 2018 zurück, im vorliegenden Fall geht es um das Schutzrecht mit der Nummer EP 2 575 366, dieses deckt laut Broadcom "wichtige Merkmale der digitalen Videoverarbeitung ab, die häufig bei der HEVC/H.265-Videocodierung verwendet werden".
Siehe auch:
HEVC ist weitverbreitet, aber nicht gerade beliebt
H.265 bzw. High Efficiency Video Coding (HEVC) sowie MPEG-H Part 2 ist ein internationaler Standard für Videokompression und kommt vor allem bei Videos zum Einsatz, die hohe Auflösungen wie Ultra-HD/4K bieten. Der Nachfolger des H.264-Codecs ist aus dem heutigen Streaming-Geschäft nicht mehr wegzudenken, beliebt ist er aber nicht.Das liegt vor allem an den hohen Lizenzgebühren, die für die einzelnen Patente fällig werden, die bei H.265 zum Einsatz kommen. Das ist auch der Grund, warum sich zahlreiche Größen des Geschäfts wie Amazon, AMD, Apple, ARM, Google, Intel, Microsoft, Mozilla sowie Netflix und Broadcom vor einer Weile zur Alliance for Open Media zusammengeschlossen und den lizenzfreien Codec AV1 entwickelt haben.
Und auch wenn Netflix und Broadcom beide der Alliance for Open Media angehören, bedeutet das nicht, dass der eine den anderen nicht verklagen kann. Und paradoxerweise geht es um jenen Codec, dem man in der Allianz eigentlich entgegenwirken will, nämlich H.265. Denn hierzu hat Broadcom den Streamingdienst verklagt, genauer gesagt in den USA, den Niederlanden und Deutschland.
Im letztgenannten Fall gibt es nun eine Entscheidung und das Landgericht München hat dem Halbleiterhersteller recht gegeben. Wie Broadcom mitteilte (via Golem), verstößt Netflix gegen ein Patent des Unternehmens aus San José. Der Streit der beiden Unternehmen geht auf das Jahr 2018 zurück, im vorliegenden Fall geht es um das Schutzrecht mit der Nummer EP 2 575 366, dieses deckt laut Broadcom "wichtige Merkmale der digitalen Videoverarbeitung ab, die häufig bei der HEVC/H.265-Videocodierung verwendet werden".
Folgen unklar
Die nun erteilte einstweilige Verfügung zum Patent, das Broadcom im Zuge einer Übernahme bekommen hat, verbietet es Netflix an sich, HEVC zu nutzen. Welche konkreten Folgen das für Netflix und den 4K-Stream sowie die deutschen Nutzer hat, ist derzeit noch unklar, der Streamingdienst hat sich dazu bisher nicht geäußert.
Zusammenfassung
- Netflix ist Marktführer im Streaming von TV-Inhalten im deutschsprachigen Raum
- H.265/HEVC ist Standard für Videokompression, besonders bei Ultra-HD/4K
- Lizenzgebühren für H.265 führen zu Unbeliebtheit
- Broadcom verklagt Netflix wegen Verletzung eines Patents für H.265
- LG München gibt Broadcom recht, Netflix verstößt gegen Patent
- Einstweilige Verfügung verbietet Netflix die Nutzung von HEVC
- Unklarheit über Folgen für Netflix und dessen Nutzer in Deutschland
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