Telekom gescheitert, 1&1 darf "modernstes 5G-Netz Europas" bewerben
Die Telekom ist auch in ihrem zweiten Anlauf damit gescheitert, dem Konkurrenten 1&1 untersagen zu lassen, mit "Europas modernstem 5G-Netz" zu werben. Das Urteil ist rechtskräftig und beendet nun den Streit zwischen den beiden Anbietern.
1&1 hatte dabei in der Werbung von Europas modernstem 5G-Netz gesprochen; Telekom-Chef Tim Höttges vertritt jedoch die Ansicht, dass 1&1 bisher keinen ernsthaften Versuch gezeigt habe, ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen. Dabei bezieht er sich unter anderem auf die bisher gestarteten eigenen Antennen. Im Februar waren es 3 von eigentlich 1000 Standortantennen, die 1&1 nach der Aufbauverpflichtung bereits hätte zum Funken bringen müssen. Infografik Mobilfunk: 51 Prozent vertrauen auf große Netzbetreiber
Das Landgericht Koblenz hat die Klage der Telekom damals abgewiesen und 1&1 verpflichtet, in der Werbung klarzustellen, wie die Netzabdeckung im eigenen 1&1-5G-Netz denn aktuell tatsächlich ist. Gegen dieses Urteil ist die Telekom in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat das nun abgelehnt.
"Wir sind überzeugt, dass hier die Zukunft liegt. Das eindeutige Urteil des Gerichts bestätigt dies. Auch die andauernden Bemühungen der Telekom sowie der etablierten Netzbetreiber insgesamt, uns als vierten Anbieter möglichst aus dem Spiel zu halten, verstehe ich als Bestätigung dafür, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden."
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Telekom wollte die Werbung verbieten lassen
Bereits im März dieses Jahres hatte es dazu eine erste Entscheidung gegeben. Die Telekom hatte versucht, gerichtlich ein Verbot für die 1&1-Werbung für "Europas modernstes 5G-Netz" durchzusetzen.1&1 hatte dabei in der Werbung von Europas modernstem 5G-Netz gesprochen; Telekom-Chef Tim Höttges vertritt jedoch die Ansicht, dass 1&1 bisher keinen ernsthaften Versuch gezeigt habe, ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen. Dabei bezieht er sich unter anderem auf die bisher gestarteten eigenen Antennen. Im Februar waren es 3 von eigentlich 1000 Standortantennen, die 1&1 nach der Aufbauverpflichtung bereits hätte zum Funken bringen müssen. Infografik Mobilfunk: 51 Prozent vertrauen auf große Netzbetreiber
Das Landgericht Koblenz hat die Klage der Telekom damals abgewiesen und 1&1 verpflichtet, in der Werbung klarzustellen, wie die Netzabdeckung im eigenen 1&1-5G-Netz denn aktuell tatsächlich ist. Gegen dieses Urteil ist die Telekom in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat das nun abgelehnt.
Stellungnahme von 1&1
"Unser Ziel ist klar. Mit dem 1&1 Open RAN (Open Radio Access Network, Anm. d. Red.) machen wir einen Unterschied im deutschen Mobilfunk. Als Innovationsführer setzen wir auf eine komplett neue Technologie - vollständig virtualisiert, mit offenen Schnittstellen und unabhängig von dominierenden Netzausrüstern. Dass die Open-RAN-Technologie voll funktionsfähig ist, haben wir mit dem Start unseres ersten Service gezeigt", so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG."Wir sind überzeugt, dass hier die Zukunft liegt. Das eindeutige Urteil des Gerichts bestätigt dies. Auch die andauernden Bemühungen der Telekom sowie der etablierten Netzbetreiber insgesamt, uns als vierten Anbieter möglichst aus dem Spiel zu halten, verstehe ich als Bestätigung dafür, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden."
Zusammenfassung
- Telekom scheitert an Verbot von 1&1-Werbung.
- 1&1 hatte in Werbung von modernstem 5G-Netz gesprochen.
- Telekom-Chef meint, 1&1 hätte bisher nicht mal ein eigenes Netz.
- Gericht verpflichtet 1&1 klarzustellen, wie die Netzabdeckung real ist.
- 1&1 setzt auf Open-RAN-Technologie, die voll funktionsfähig ist.
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