Eingeschränktes Recht für Online-Versandhäuser

Internet & Webdienste Wie ein Nachrichtenportal berichtete, beeinträchtigte der Bundesgerichtshof alle über das Internet agierenden, deutschen Versandhäuser bezüglich deren Auslieferung. Bislang war es uneingeschränkt möglich gewesen, dem Kunden gleichwertige Ware zu übersenden, sollte von der ursprünglich bestellten keine vorrätig sein. Allerdings müssten die Online-Händler dieses Recht, von dem sie lange gebraucht machten, konkreter und für den Bestellenden deutlicher aus den Geschäftsbedingungen hervorheben, so eine Anwältin. Weiterhin müsse explizit darauf hingewiesen werden, dass das Pendant seitens des Kunden innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurückgeschickt werden kann.

Die Entscheidung des Bundesgerichthofs (BGH) beruht auf einer vor kurzem eingereichten Klage des Bundesverbands Verbraucherzentralen gegen das All-in-one-Versandhaus Otto. In Anbetracht dieses Entschlusses aber sind dementprechende Klauseln, dem Kunden ein ähnliches Produkt auf gleicher preislicher Ebene und mit dem gleichen Nutzen zuzusenden, ungültig.
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