Kleine Solaranlagen: Endlich kommt der erhoffte Bürokratie-Abbau
Die Bundesregierung hat heute eine Reihe von steuerlichen Entlastungen und einen deutlichen Bürokratieabbau für die zahlreichen Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Damit reagierte man auf immer lauter werdende Forderungen.
Der Ausbau der dezentralen Photovoltaik-Nutzung auf vielen Hausdächern geht zwar voran, doch klagen die Bürger immer wieder über den enormen bürokratischen Aufwand, wie beispielsweise die Tatsache, dass die kleinen Einnahmen aus der Einspeisung dazu führen, dass man eine relativ komplizierte Einkommenssteuer-Erklärung abgeben muss.
Diese wird nun entfallen, da Solaranlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Leistung von 30 kWp komplett von der Einkommenssteuer befreit werden. Gleiches gilt für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern - hier sind bis zu 15 kWp pro Wohneinheit und bis zu 100 kWp insgesamt von der Neuregelung umfasst, wie Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, heute mitteilte. "Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher führen wir einen Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ein", führte er weiter aus. Hier nutze man die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
Giegold, der selbst Mitglied der Grünen ist, betonte dabei, dass die neuen Regelungen nicht allein durch die Vertreter seiner Partei in der Bundesregierung zustande kamen. "Aus dem Nähkästchen der Regierung: Die steuerlichen Maßnahmen wurden aus dem Bundesfinanzministerium vorgeschlagen und vom Bundeswirtschaftsministerium nach Kräften unterstützt. Das zeigt: Die Regierung zieht beim Ausbau der Erneuerbaren an einem Strang", sagte er und nahm damit insbesondere auch den Koalitionspartner FDP in Schutz, dem immer wieder eine Blockadehaltung gegen Fortschritte in der Energiewende vorgeworfen wird.
Siehe auch: Photovoltaik in Deutschland: Absurde Bürokratie und Regelungswut
Diese wird nun entfallen, da Solaranlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Leistung von 30 kWp komplett von der Einkommenssteuer befreit werden. Gleiches gilt für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern - hier sind bis zu 15 kWp pro Wohneinheit und bis zu 100 kWp insgesamt von der Neuregelung umfasst, wie Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, heute mitteilte. "Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher führen wir einen Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ein", führte er weiter aus. Hier nutze man die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
70%-Regel fällt
Die Änderungen betreffen aber nicht nur die Steuer-Problematik. Auch die Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent der Leistung wird abgeschafft. Neue Anlagen bis 25 kWp müssen nicht mehr mit den entsprechenden Steuerungseinrichtungen ausgestattet werden. Für Alt-Anlagen fällt die 70-Prozent-Regelung bis 7 kWp ab dem Jahreswechsel ebenfalls weg. Weiterhin stellt die Bundesregierung klar, dass sogenannte Balkonsolaranlagen keine Abschaltvorrichtungen benötigen - dies gelte für alte wie für neue Systeme.Giegold, der selbst Mitglied der Grünen ist, betonte dabei, dass die neuen Regelungen nicht allein durch die Vertreter seiner Partei in der Bundesregierung zustande kamen. "Aus dem Nähkästchen der Regierung: Die steuerlichen Maßnahmen wurden aus dem Bundesfinanzministerium vorgeschlagen und vom Bundeswirtschaftsministerium nach Kräften unterstützt. Das zeigt: Die Regierung zieht beim Ausbau der Erneuerbaren an einem Strang", sagte er und nahm damit insbesondere auch den Koalitionspartner FDP in Schutz, dem immer wieder eine Blockadehaltung gegen Fortschritte in der Energiewende vorgeworfen wird.
Siehe auch: Photovoltaik in Deutschland: Absurde Bürokratie und Regelungswut
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