Bundeskartellamt stellt Meta/Facebook unter besondere Beobachtung
Der US-Konzern Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, bekommt jetzt einen Einzelplatz vor den Marktbeobachtern des Bundeskartellamtes. Die Behörde hat für das Unternehmen formal eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" festgestellt.
Damit sind weitergehende Instrumente der Missbrauchsaufsicht auf den Social Media-Konzern anwendbar. Diese hatte der deutsche Gesetzgeber Anfang letzten Jahres eingeführt. Die neuen Regelungen ermöglichen es dem Bundeskartellamt, früher und effektiver einzugreifen, wenn sich bei großen Digitalkonzernen problematische Verhaltensweisen zeigen. Wettbewerbsgefährdende Praktiken können so schneller untersagt werden, wodurch nicht erst reagiert werden soll, wenn längst massive Schäden eingetreten sind.
"Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Nach unseren Ermittlungen ist Meta damit auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir haben seine Position nach zeitweilig streitigem Verfahren jetzt förmlich nachgewiesen", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Meta habe auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet.
In der Vergangenheit mussten die Behörden schon gegen den Konzern einschreiten. Hier ging es in erster Linie darum, die Datenbestände aus den verschiedenen Diensten zusammenzuführen - konkret jene Facebooks und WhatsApps. Der daraus resultierende Rechtsstreit ist bis heute nicht endgültig abgeschlossen. Darüber hinaus ist ein Verfahren anhängig, weil man Meta auch die zwangsweise Anbindung von VR-Brillen an Facebook-Accounts untersagen will.
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"Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Nach unseren Ermittlungen ist Meta damit auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir haben seine Position nach zeitweilig streitigem Verfahren jetzt förmlich nachgewiesen", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Meta habe auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet.
Mehrere Verfahren anhängig
Aktuell gibt es kaum Verbraucher, die das Internet nutzen und nicht in irgendeiner Form mit den Angeboten des Konzerns in Kontakt kommen. Die Geschäftstätigkeit wird dabei fast ausschließlich durch Werbung finanziert. Dies führt dazu, dass das Unternehmen im Social Media-Bereich eine marktbeherrschende Stellung bei der Anzeigenvermarktung hat.In der Vergangenheit mussten die Behörden schon gegen den Konzern einschreiten. Hier ging es in erster Linie darum, die Datenbestände aus den verschiedenen Diensten zusammenzuführen - konkret jene Facebooks und WhatsApps. Der daraus resultierende Rechtsstreit ist bis heute nicht endgültig abgeschlossen. Darüber hinaus ist ein Verfahren anhängig, weil man Meta auch die zwangsweise Anbindung von VR-Brillen an Facebook-Accounts untersagen will.
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