Richtig geladen: ADAC wettert gegen Wirrwarr an deutschen Ladesäulen
Die Bundesländer kochen bei den Regeln zu Laden und Parken an mit Ladesäulen ausgerüsteten Parkplätzen alle ihr eigenes Süppchen. Jetzt legt der ADAC den Finger in die Wunde: Der Bund müsse dafür sorgen, dass überhaupt zu verstehen ist, wann was wo gilt.
Absolut unklar: Wann darf wer wo wie lange Parken & Laden
Wie eine Umfrage in den 16 Landeshauptstädten zeigt, weichen die Vorschriften als auch die entsprechende Beschilderung je nach Bundesland deutlich voneinander ab. "Untersucht wurden unter anderem die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen", so der Autoclub zur Vorgehensweise.
Das erste Ergebnis: Nur fünf der 16 untersuchten Städte erlauben allen Elektrofahrzeugen an Ladestationen zu parken, die verbleibenden elf schreiben hier ein E-Kennzeichen (Zusatzzeichen "Fahrzeug mit Stecker") vor. Erfurt und Schwerin ergänzen diesen Ansatz mit einer Sonderregel: Hier dürfen auch Verbrenner nachts Stellplätze an Ladestationen besetzen.
Der ADAC stellt klare Forderungen: "Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen sollten diese Regelungen unmissverständlich formuliert und die Ausschilderung klar verständlich sein."
Aktuell herrscht rund um E-Ladeplätze ein echtes Wirrwarr an Regeln
Ja, E-Autos sind immer noch recht neu, die nötige Infrastruktur entsteht parallel zum Eintritt der neuen Fahrzeugklasse in den Markt. Eine Instanz kann mit dieser Entwicklung aber wohl nicht so ganz Schritt halten: die Bundesregierung. Wie der ADAC in einem aktuellen Beitrag erläutert, sieht man in Bezug auf die Regelungen zum Aufladen von Elektroautos an öffentlichen Parkplätzen dringenden Handlungsbedarf.
Absolut unklar: Wann darf wer wo wie lange Parken & Laden
Wie eine Umfrage in den 16 Landeshauptstädten zeigt, weichen die Vorschriften als auch die entsprechende Beschilderung je nach Bundesland deutlich voneinander ab. "Untersucht wurden unter anderem die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen", so der Autoclub zur Vorgehensweise.
Das erste Ergebnis: Nur fünf der 16 untersuchten Städte erlauben allen Elektrofahrzeugen an Ladestationen zu parken, die verbleibenden elf schreiben hier ein E-Kennzeichen (Zusatzzeichen "Fahrzeug mit Stecker") vor. Erfurt und Schwerin ergänzen diesen Ansatz mit einer Sonderregel: Hier dürfen auch Verbrenner nachts Stellplätze an Ladestationen besetzen.
Zeitliche Einschränkung
Keine Einigkeit gibt es auch bei der erlaubten Ladedauer. Parken ohne Laden ist in fünf der Städte verboten, die restlichen Städte setzen auf unterschiedlichste Zeitlimits. "Das Parken während des Ladevorgangs war an Normalladestationen in 14 Städten zeitlich eingeschränkt, in Düsseldorf und Stuttgart nicht", so der ADAC. Um die Verwirrung komplett zu machen: Für Schnellladesäulen gelten hier noch einmal oft andere Regeln. Zu guter Letzt wird das Wirrwarr durch eine Vielzahl an verschiedenen Schildern nur noch größer.Der ADAC stellt klare Forderungen: "Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen sollten diese Regelungen unmissverständlich formuliert und die Ausschilderung klar verständlich sein."
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
gute Nachrichten: die Krita 5.3.4. ist da
d-hubs - Gestern 19:12 Uhr -
"Windows 11 macht mich langsam wahnsinnig aber was macht ihr aben
DON666 - Gestern 08:41 Uhr -
die neueste DietPi 10.7 ist da:
d-hubs - Vorgestern 17:03 Uhr -
Win 95 Installation und Probleme
Dollyfan - Vorgestern 16:52 Uhr -
Datenspuren '26 - die 23.te Ausgabe seit 2004
d-hubs - 13.09. 23:35 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen