0190-Dialer noch auf Telefonrechnungen vertreten
Die Gesetzesänderung schließt laut Verbraucherzentrale den Entgeltanspruch aus, wenn die Kosten pro zeitunabhängiger Einwahl mehr als 30 Euro betragen. Außerdem müssten Verbraucher Dialer-Kosten nur noch dann bezahlen, wenn die Programme bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert sind und über die Rufnummerngasse 09009 betrieben werden.
Diese formalen Voraussetzungen würden von den Telekommunikationsfirmen jedoch nicht unbedingt geprüft, so die Verbraucherschützer. Einwände der Betroffenen gegen die Wucherbeträge würden mit dem Hinweis abgewiegelt, diese müssten sich an den Dienstanbieter wenden. Gängig seien auch allgemein gehaltene, computergenerierte Formschreiben als Antwort auf Protestschreiben.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite Connect.de.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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