Elektroautos: Prämie wird verlängert, Änderung für Plugin-Hybride
Infografik E-Auto-Prämie: Diese Autohersteller profitieren am meisten
Inwiefern die Parameter genau angepasst werden, wurde noch nicht mitgeteilt. In einer Bekanntgabe des neuen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck (Grüne) heißt es:
Die sogenannte Innovationsprämie für E-Autos oder auch "Umweltbonus" bleibt also erst einmal in Höhe von bis zu 9.000 Euro für reine Elektro-Autos (BEVs) bestehen, gleiches gilt für Plugin-Hybride (PHEVs), die weiter mit bis zu 6.750 Euro gefördert werden können. Der Antrag auf Förderung wird weiterhin auf der Internetseite des BAFA online möglich sein.
Siehe auch: Elektroauto-Akkus sind günstig wie nie - doch das wird nicht so bleiben
Ab dem Jahr 2023 sollen dann nur noch solche Elektrofahrzeuge gefördert werden, die "nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt" haben. Das heißt im Grunde ab dem Jahr 2023 für Plugin-Hybride, dass es eine weitere Verschärfung der bisherigen Bestimmungen geben wird. Wie diese genau aussehen, ist aber noch nicht öffentlich. Bekannt ist nur: Der positive Klimaschutzeffekt soll dabei über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden.

"Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten. Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022".
Die sogenannte Innovationsprämie für E-Autos oder auch "Umweltbonus" bleibt also erst einmal in Höhe von bis zu 9.000 Euro für reine Elektro-Autos (BEVs) bestehen, gleiches gilt für Plugin-Hybride (PHEVs), die weiter mit bis zu 6.750 Euro gefördert werden können. Der Antrag auf Förderung wird weiterhin auf der Internetseite des BAFA online möglich sein.
Bis Jahresende steht der neue Plan
Bisher gilt bei Plugin-Hybriden, dass sie schon ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein werden, wenn sie eine maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer von 50 Gramm übersteigen. Zudem muss die rein elektrische Reichweite bei mehr als 60 Kilometern liegen. Wie die neuen Förder-Richtlinien dann genau aussehen, ist noch nicht bekannt. Derzeit wird erwartet, dass es einen Einblick in die Neuregelung mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch zum Jahresende 2021 geben wird. Die Neuregelung wird dann auch zeitnah über bmwi.de abrufbar sein.Siehe auch: Elektroauto-Akkus sind günstig wie nie - doch das wird nicht so bleiben
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