Amazon: US-Kunden erhalten künftig Schadenersatz für Drittprodukte
Amazon will ab sofort zumindest in den USA damit beginnen, Kunden, die durch ein über die Plattform vertriebenes Produkt einen körperlichen oder wirtschaftlichen Schaden erleiden, eine Erstattung zu zahlen. Damit will der Konzern offenbar teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Wie Amazon heute mitteilte, will das Unternehmen in den Vereinigten Staaten selbst damit beginnen, in bestimmten Fällen Entschädigungen für Verletzungen oder Eigentumsschäden zu zahlen, die Kunden des Konzerns durch ein über Amazon oder dessen Marketplace erworbenes Produkt erleiden. Dies schließt ausdrücklich auch Produkte ein, die Amazon nur über seine Plattform feilbietet, aber nicht selbst verkauft oder ausliefert.
Seit Jahren gibt es immer wieder Klagen von Kunden gegen Amazon, in denen die Kläger behaupten, der Plattformbetreiber sei für die dort angebotenen Produkte haftbar, wenn den Kunden ein Schaden entsteht. 2016 hatte eine US-Kundin Amazon verklagt, weil sie der Meinung war, der Marktplatzanbieter sei mitverantwortlich dafür, dass sie durch eine Hundeleine erblindete, als diese riss und ihr Auge traf.
Amazon beharrt zwar weiter darauf, dass die Verkäufer der Produkte auch für deren Sicherheit verantwortlich sind. In den meisten Fällen stimmten die Gerichte dem auch zu, doch 2020 gab es auch Urteile, laut denen Amazon unter Umständen für die Sicherheit von Produkten verantwortlich sei, bei denen man zwar nicht selbst als Verkäufer agiert, diese aber durchaus aus eigenen Lagern vertreibt.
Ab 1. September will Amazon nun in berechtigten Fällen bis zu 1000 Dollar auszahlen, womit man bereits mehr als 80 Prozent der Fälle abdeckt, in denen Kunden bisher Ansprüche gegen das Unternehmen stellten. Für die Verkäufer der Produkte entstehen dabei keine Kosten. Sollten die Anbieter nicht auf Forderungen der Kunden reagieren, will Amazon selbst aktiv werden, um so die Konsumenten und Verkäufer gleichermaßen zu schützen.
Seit Jahren gibt es immer wieder Klagen von Kunden gegen Amazon, in denen die Kläger behaupten, der Plattformbetreiber sei für die dort angebotenen Produkte haftbar, wenn den Kunden ein Schaden entsteht. 2016 hatte eine US-Kundin Amazon verklagt, weil sie der Meinung war, der Marktplatzanbieter sei mitverantwortlich dafür, dass sie durch eine Hundeleine erblindete, als diese riss und ihr Auge traf.
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