BGH-Eilverfahren: Facebook darf nicht mehr wie bisher Daten sammeln

Facebook wird durch ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) dazu veran­lasst, das plattformübergreifende Sammeln von Daten vorerst einzustell­en. In der Eilentscheidung bestätigen die Richter eine entsprechende Anweisung des Bundeskartellamts.

Ganz offiziell und im Eilverfahren wird Verbotsverfügung bestätigt

"Es bestehen weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke noch daran, dass Facebook diese marktbe­herrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen miss­bräuchlich ausnutzt": Mit dieser Begründung machen es die Richter des BGH sehr klar, dass Facebook der zuvor erlassenen Verbotsverfügung des Bundeskartellamts jetzt un­mittelbar nachkommen muss. Infografik: Nur Facebook wird von den Big Five öfter negativ als positiv gesehenNur Facebook wird von den Big Five öfter negativ als positiv gesehen Facebook hatte nach Erlass der Verfügung am 6. Februar 2019 mit einer Beschwerde beim OLG Düsseldorf bewirkt, dass man vorerst nicht dem entsprechenden Verbot zur plattform­übergreifenden Sammlung von Daten und Nutzung der entsprechenden AGB Folge leisten muss­te - dies gilt bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde. Mit dem jetzt ergangenen Urteil des BGH, das durch das Kartellamt per Eilantrag erwirkt wurde, dreht sich die Sachlage um: Zwar muss das OLG immer noch endgültig entscheiden, ob das Verbot rechtens ist, bis dahin hat sich Facebook aber an die verfügten Verbote zu halten.

Darf ab jetzt durchgesetzt werden

Konkret darf das Kartellamt damit ab sofort durchsetzen, dass Facebook keine Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer verar­beitet, die Kartellwächter sprechen von Daten, "die bei einer von der Facebook-Plattform un­abhängigen Internetnutzung erfasst werden" - dabei geht es um die Verknüpfung von Inhalt­en, die Facebook zwischen seinen Diensten wie WhatsApp und Instagram vornimmt, aber im Besonderen auch um Daten, die durch die Einbindung von Facebook-Tracking-Technik auf Internetseiten von Dritten gesammelt werden.

Wie Tagesschau in seinem Bericht schreibt, bleiben jetzt vor allem auch die Fragen nach der Durchsetzbarkeit. Hier zeigt sich das Kartellamt aber zuversichtlich. Unter anderem sei eine "stichprobenartige technische Überwachung" denkbar, so die Behörde. Auch das Verhängen von Buß- und Zwangsgeldern wird durch das Urteil des BGH jetzt möglich.
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