Bundesbehörden müssen Facebook-Seiten bis Jahresende abschalten
Die Bundesregierung hat es in zwei Jahren nicht geschafft, Vereinbarungen mit Facebook zu treffen, mit denen ein rechtskonformer Betrieb von Behörden-Auftritten auf dem Netzwerk möglich wäre. Daher wird nun die Abschaltung der Facebook-Seiten gefordert.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte bereits vor zwei Jahren klargemacht, dass die bestehenden Facebook-Präsenzen der Bundesbehörden nicht mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang gebracht werden können. Daher sollten in Verhandlungen mit dem Betreiber eigentlich Möglichkeiten gefunden werden, wie man dies ändern kann. Passiert ist allerdings nichts.
Für Kelber gibt es daher keinen Grund, noch länger zu warten. Der Datenschutzbeauftragte verlangte nun, dass Behörden und Ministerien des Bundes ihre Auftritte auf dem Social Network bis zum Jahresende abschalten. Ein entsprechendes Schreiben wurde den zuständigen Stellen Mitte des Monats übersandt. Sollten die Behörden dem nicht nachkommen, will Kelber "Abhilfemaßnahmen" in die Wege leiten.
Die Position des Bundesdatenschutzbeauftragten wurde zwischenzeitlich auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) deutlich bestätigt. Laut dessen Entscheidung dürfen Daten von EU-Bürgern nur dann in Drittstaaten übermittelt werden, wenn sie dort den gleichen Schutz genießen wie hier. Das ist in den USA aber nicht der Fall. Daran ändert letztlich auch ein pragmatischer Vertrag nichts, weshalb der EuGH das so genannte Safe Harbour-Abkommen mit der US-Regierung für nichtig erklärte. Facebook ist dabei in der Außenkommunikation der Behörden die größte Baustelle. Kelber kündigte allerdings auch an, die Aktivitäten auf Instagram, Tiktok und Clubhouse einer Prüfung zu unterwerfen.
Für Kelber gibt es daher keinen Grund, noch länger zu warten. Der Datenschutzbeauftragte verlangte nun, dass Behörden und Ministerien des Bundes ihre Auftritte auf dem Social Network bis zum Jahresende abschalten. Ein entsprechendes Schreiben wurde den zuständigen Stellen Mitte des Monats übersandt. Sollten die Behörden dem nicht nachkommen, will Kelber "Abhilfemaßnahmen" in die Wege leiten.
EuGH bekräftigt Position
Welche das genau sind, erläuterte er noch nicht im Detail. Laut den gesetzlichen Regelungen in der DSGVO ist Kelber in Fragen des Datenschutzes gegenüber den Mitarbeitern der Ministerien aber durchaus weisungsbefugt. Wenn es darum geht, einen rechtswidrigen Zustand zu beenden, kann er sich dabei notfalls auch über Bundesminister hinwegsetzen. Auch der gerichtliche Weg wäre möglich.Die Position des Bundesdatenschutzbeauftragten wurde zwischenzeitlich auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) deutlich bestätigt. Laut dessen Entscheidung dürfen Daten von EU-Bürgern nur dann in Drittstaaten übermittelt werden, wenn sie dort den gleichen Schutz genießen wie hier. Das ist in den USA aber nicht der Fall. Daran ändert letztlich auch ein pragmatischer Vertrag nichts, weshalb der EuGH das so genannte Safe Harbour-Abkommen mit der US-Regierung für nichtig erklärte. Facebook ist dabei in der Außenkommunikation der Behörden die größte Baustelle. Kelber kündigte allerdings auch an, die Aktivitäten auf Instagram, Tiktok und Clubhouse einer Prüfung zu unterwerfen.
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