Gericht untersagt Netflix Werbung für Gratis-Monat auf Bestellbutton

Die Verbraucherzentrale hat einige Geschäftspraktiken vom Streaming-Anbieter Netflix gerügt und schließlich vor Gericht gebracht. Es ging dabei um die Gestaltung des Bestell-Buttons sowie um eine Klausel zur Preisänderung.
Usa, Netflix, Fahne, flag, Cracks, Netflix USA, Angeschlagen
Das Kammergericht in Berlin hat dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun Recht gegeben und Netflix untersagt, Werbung für einen Gratis-Monat auf einem Bestell-Button zu machen. Nutzer, die dieses Angebot annehmen wollten, wurden nach Auffassung des vzbv nicht eindeutig auf Zahlungsverpflichtungen nach dem Gratis-Monat hingewiesen. Online sind die Anbieter aber verpflichtet, den Bestell-Button zum Beispiel über die Beschriftung mit "kostenpflichtig bestellen" klar zu beschriften. Dieser Pflicht war Netflix nicht genügend nachgekommen.


Laut Gericht muss der Bestellbutton eindeutig und ausschließlich auf die Zahlungs­ver­pflich­tung der Verbraucher hinweisen. Die Beschriftung darf keine ablenkende Werbung für einen Gratismonat enthalten. Alle wichtigen Informationen müssen vor Auslösung der Bestellung klar ersichtlich sein. "Ein Bestellbutton muss so gestaltet sein, dass Verbraucher eindeutig erkennen, dass sie mit einem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Zusätzliche Werbe­bot­schaften haben darauf nichts zu suchen", sagt Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Zudem gibt ein Punkt in den AGB vor, dass Netflix zu einer einseitigen Preis- und Angebots­än­der­ung berechtigt sei. Damit hätte der Streamer jederzeit Preise beliebig erhöhen und das Angebot, zum Beispiel wie viele Geräte gleichzeitig bei einem Abo zugelassen sind, jederzeit verändern können. Das Kammergericht erklärte die entsprechende Klausel für ungültig.

Kein Recht auf beliebige Preiserhöhungen

Das Gericht untersagte Netflix die Klausel in den Nutzungsbedingungen. Die Richter mo­nier­ten, dass in der Klausel keine Faktoren benannt wurden, von denen eine Preisanpassung ab­hän­gig sei. Das eröffne Netflix die Möglichkeit, die Preise beliebig und unkontrollierbar zu erhöhen. Diese unangemessene Benachteiligung der Kunden werde auch nicht durch ihr Kündi­gungs­recht ausgeglichen. Die Richterin unter­sagte die Klausel insgesamt, ließ aber offen, ob auch die Berechtigung zur Angebotsänderung gegen Verbraucherrecht verstößt.

Das Kammergericht korrigierte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Berlin, das die Klage des vzbv in erster Instanz abgewiesen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu den Netflix-Highlights im März Alle neuen Filme und Serien im großen Überblick
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Netflixs Aktienkurs
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 09:35 Uhr Bosgame Mini PC Mini Computer Windows11 Pro Mini Desktop PC Type-C(4K@60Hz), 4*USB 3.2Bosgame Mini PC Mini Computer Windows11 Pro Mini Desktop PC Type-C(4K@60Hz), 4*USB 3.2
Original Amazon-Preis
179,99
Im Preisvergleich ab
?
Blitzangebot-Preis
149,99
Ersparnis zu Amazon 17% oder 30
Nur bei Amazon erhältlich
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!