Urteil: Kampf für anonyme Kommunikation in Deutschland ist verloren
Kein Recht auf anonyme Kommunikation laut EU-Menschenrechtsgerichtshofs
Seit 2004 gilt in Deutschland eine Registrierungspflicht für die Nutzung von Prepaid-SIM-Karten. In seiner Version von 2008 war im Telekommunikationsgesetz dann festgeschrieben worden, dass bei der Datenerhebung Name, Adresse und Geburtsdatum erfasst werden. 2012 hatte dann das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass diese Regelung rechtens ist und kein Recht auf anonyme Kommunikation besteht. Im selben Jahr hatte Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, mit der eine anonyme Nutzung von Prepaid-SIM-Karten erstritten werden sollte. Mit dieser Klage ist man jetzt gescheitert.
Ausweichmöglichkeiten
Breyer nutzt seinen Beitrag, um auf Ausweichmöglichkeiten aufmerksam zu machen: "Ich empfehle jedem, der seine Privatsphäre schützen möchte, die Nutzung anonymer Prepaidkarten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten zum Internetsurfen ist zum Schutz vor falschem Verdacht, Spionage und Erpressung unbedingt anzuraten. Das heutige Urteil ist ein Weckruf zur Verteidigung unserer Grundrechte gegen Überwachungsstaat und Überwachungskapitalismus in den Parlamenten."Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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