Bestimmte Blitzgeräte blitzen falsch:
Gericht gibt Temposünder recht

Vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat ein Temposünder einen juristischen Erfolg errungen. Da das für seine Überführung eingesetzte Blitzgerät keine Daten für eine Überprüfung der Messergebnisse speichert, sind die entsprechenden Fotos nicht für ein Bußgeldverfahren zulässig, so die Richter. Bei bestimmten Blitzgeräten muss jetzt nachgebessert werden.
Radar, blitzer, Geschwindigkeitskontrolle
Pixabay

Da das Gerät nicht alle Daten speichert, kann die Messung nicht überprüft werden

Eigentlich schien zweifelsfrei durch ein Blitzgerät bewiesen, dass ein Saarländer innerorts die zugelassene Geschwindigkeit um 27 km/h überschritten hatte und 100 Euro Bußgeld zahlen muss. In einem Verfahren, das sowohl das Amtsgericht Saarbrücken sowie das Saarländische Oberlandesgericht durchlaufen hatte, bekam der Temposünder jetzt aber vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Recht. Nach Auffassung der Richter gibt es nämlich ein Problem mit bestimmten Blitzgeräten, die auch bei diesem Fall im Einsatz waren.

Der Fahrer hatte laut Bericht von heise in dem Verfahren argumentiert, dass die Blitzgeräte trotz Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nicht alle erhobenen Messdaten speichern. Das Problem: So sei es nicht möglich, zu überprüfen, ob es bei der angegebenen Geschwindigkeitsmessung zu Fehlern gekommen war. Nachdem die Verfassungsrichter entsprechende Experten angehört hatten, gaben sie dieser Argumentation statt: Mit dem bei der Messung verwendeten Gerät sei "keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses" möglich.

Speicherung sehr einfach möglich

Wie die Richter im Urteil weiter ausführen, sei es für eine Entscheidung nicht relevant, ob der vermeintlich überführte Temposünder zunächst wirklich mit stichhaltigen Einwänden Zweifel an der Messung vorbringen kann. Vielmehr müsse die "Validität" der Messung zu jeder Zeit technisch prüfbar sein. Diese Rohdaten im Gerät vorzuhalten sei technisch kein Problem.

Das verwendete Lasermesssystem Traffistar S 350 von Jenoptik wird eigentlich vom Hersteller mit einer beweissicheren Speicherung von Messdaten beworben, nach Ansicht der Verfassungsrichter ist dies aber nicht der Fall - der Hersteller hat sich zu dem Urteil noch nicht geäußert. Im Saarland wird das Urteil jetzt auch auf abweichende Entscheidungen anderer Gerichte angewendet, darüber hinaus hat es aber keine bindende juristische Konsequenz.
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