Ein Jahr Knast für Wikileaks-Gründer Julian Assange
Wikileaks-Gründer Julian Assange wird fast ein Jahr in ein britisches Gefängnis geschickt - das hat ein Gericht nun entschieden. Hintergrund ist ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen, denen Assange nach seiner Flucht in die Botschaft Ecuadors in London nicht nachgekommen war. Derweil muss er aber noch weiter bangen, nach Schweden oder gar in die USA ausgeliefert zu werden.
Am 11. April hatte Assanges jahrelanges Verharren in der Botschaft mit der Festnahme durch die britische Polizei geendet. Nun hat der Southwark Crown Court ihn zu 50 Wochen Gefängnis verurteilt, und bleibt damit nur geringfügig unter der maximalen Strafe für einen Verstoß gegen Bewährungsauflagen, die bei einem Jahr liegt. Assanges Erklärung, nur aufgrund seiner Angst ausgeliefert zu werden sich in die Botschaft geflüchtet zu haben war für das Gericht unerheblich.
Das Thema der Auslieferung ist mit der Gefängnisstrafe noch nicht vom Tisch. Wie die Tagesschau berichtet, prüft derzeit die Anwältin der Frau, die Assange der Vergewaltigung beschuldigt hatte, ob eine Wiederaufnahme der Voruntersuchung wegen des Vergewaltigungsverdachts möglich ist. Die schwedischen Behörden hatten 2017 das Verfahren eingestellt, da sich Assange den Behörden durch sein Verharren in der Botschaft entzogen hatte. Eine mögliche Straftat wäre noch nicht verjährt.
Die Behörden in den USA machen derzeit wieder verstärkt Druck, um den damaligen Skandal um die Offenlegung von Militärgeheimnissen aus den Einsätzen im Irak und in Afghanistan zu klären. Die von Ex-Präsident Barack Obama begnadigte Whistleblowerin Chelsea Manning sitzt aktuell wieder in sogenannter Beugehaft.
Das Thema der Auslieferung ist mit der Gefängnisstrafe noch nicht vom Tisch. Wie die Tagesschau berichtet, prüft derzeit die Anwältin der Frau, die Assange der Vergewaltigung beschuldigt hatte, ob eine Wiederaufnahme der Voruntersuchung wegen des Vergewaltigungsverdachts möglich ist. Die schwedischen Behörden hatten 2017 das Verfahren eingestellt, da sich Assange den Behörden durch sein Verharren in der Botschaft entzogen hatte. Eine mögliche Straftat wäre noch nicht verjährt.
Auslieferungsersuchen der USA
Am morgigen 2. Mai steht für Julian Assange dann der wichtige Termin vor dem Bezirksgericht Westminster an. Das Gericht muss über das Auslieferungsersuchen der USA entscheiden.Die Behörden in den USA machen derzeit wieder verstärkt Druck, um den damaligen Skandal um die Offenlegung von Militärgeheimnissen aus den Einsätzen im Irak und in Afghanistan zu klären. Die von Ex-Präsident Barack Obama begnadigte Whistleblowerin Chelsea Manning sitzt aktuell wieder in sogenannter Beugehaft.
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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