Amazon Angebote zu stark:
Monopolkommission stört sich an Prime
Dass Amazon im deutschen Online-Markt eine sehr mächtige Stellung einnimmt, ist klar - seit November ermittelt das Bundeskartellamt, ob man diese Macht gegenüber anderen Händlern ausgenutzt hat. Jetzt schaltet sich die Monopolkommission ein und schlägt vor, dass eine Aufspaltung der Amazone-Prime-Dienste vorgenommen werden sollte.
Wie Wambach ausführt, sieht er das Verfahren der EU-Kommission gegen Google im letzten Jahr als gute Richtschnur für den Umgang mit Amazon. Damals hatte der Konzern eine Wettbewerbsstrafe in Rekordhöhe von 4,34 Milliarden Euro hinnehmen müssen, darüber hinaus sollten weitreichende Änderungen am Geschäftsmodell von Android vorgenommen werden. Die Kommission wollte vor allem verhindern, dass Google Hersteller über seine Marktmacht weiter zwingen kann, immer das komplette Paket an Google-Apps auf ihren Geräten installieren zu müssen.
Wambach sieht eine ähnliche Problematik bei Amazon, das Angebote wie Versandvorteile sowie Musik- und Videostreaming im Prime-Abo zusammenfasst : "Auch Amazon Prime verknüpft verschiedene Leistungen", so Wambach. Wie das Handelsinstitut IFH ergänzt, wirkt sich Amazons Einfluss auf Verkäufe mittlerweile auch auf andere Plattformen aus, da viele Kunden Produkte standardmäßig zuerst auf Amazon suchen, auch wenn dann der Kauf woanders erfolgt.
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Prime macht es Händlern nicht leicht, sich Amazon zu entziehen
Im November hatte das Bundeskartellamt ein Missbrauchverfahren gegen Amazon eröffnet, das den Umgang des Konzerns mit auf der Plattform aktiven Händlern beleuchten soll. Jetzt sieht sich offenbar auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, dazu veranlasst, für eine Beschränkung der Marktmacht Amazons zu argumentieren: "Man könnte bei Amazon in Richtung einer Entbündelung auf Produktebene denken", so Wambach laut heise gegenüber der Zeitung Welt am Sonntag. Infografik: Amazon vs. Alibaba - E-Commerce-Riesen im Vergleich
Wie Wambach ausführt, sieht er das Verfahren der EU-Kommission gegen Google im letzten Jahr als gute Richtschnur für den Umgang mit Amazon. Damals hatte der Konzern eine Wettbewerbsstrafe in Rekordhöhe von 4,34 Milliarden Euro hinnehmen müssen, darüber hinaus sollten weitreichende Änderungen am Geschäftsmodell von Android vorgenommen werden. Die Kommission wollte vor allem verhindern, dass Google Hersteller über seine Marktmacht weiter zwingen kann, immer das komplette Paket an Google-Apps auf ihren Geräten installieren zu müssen.
Wambach sieht eine ähnliche Problematik bei Amazon, das Angebote wie Versandvorteile sowie Musik- und Videostreaming im Prime-Abo zusammenfasst : "Auch Amazon Prime verknüpft verschiedene Leistungen", so Wambach. Wie das Handelsinstitut IFH ergänzt, wirkt sich Amazons Einfluss auf Verkäufe mittlerweile auch auf andere Plattformen aus, da viele Kunden Produkte standardmäßig zuerst auf Amazon suchen, auch wenn dann der Kauf woanders erfolgt.
Nur Berater, keine Folgen
Konkrete Auswirkungen haben die Äußerungen des Vorsitzenden der Monopolkommission aber zunächst nicht, da diese nur als Beratergremium für die Bundesregierung fungiert. Jetzt muss sich also erst zeigen, ob Verantwortliche die Hinweise aufgreifen und entsprechende Verfahren anstreben. Da Amazon aus vielen Richtungen wegen seiner Marktmacht unter Beobachtung steht, dürfte die Öffentlichmachung der Monopolkommission nur für wenig Aufregung in der Führungsabteilung sorgen.Amazon Prime 30 Tage lang kostenlos testen Amazon Prime Abo Diese Vorteile bringt das Premium-Angebot
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Amazons Aktienkurs in Euro
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