Fast keine Firma registriert ihren 0190-Dialer

Verblüffung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP): Gut zwei Wochen nach Inkrafttreten des neuen Mehrwertdienstgesetzes haben sich nicht einmal zehn Unternehmen gemeldet, um ihre Dialer registrieren - und damit legalisieren - zu lassen. "Wir haben mit deutlich mehr Anträgen gerechnet”, zitiert die Nachrichtenagentur ap den Behördenchef Matthias Kurth.

Die Registrierungspflicht für Dialer ist einer der Kernpunkte des neuen Mehrwertdienstegesetzes, das am 15. August in Kraft getreten war. Wer über Dialer Dienstleistungen abrechnen will, muss demnach seine Einwählprogramme bei der Reg TP registrieren lassen. Diese Registrierung erfolgt aber nur dann, wenn der Dialer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, dass der Dialer für den Nutzer klar bei Installation und Einwahl als Wählprogramm erkennbar ist, und sich nur nach ausdrücklicher Bestätigung des User einwählt. So genügt auch das einfache "Ja”-Klickfeld nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.

Unregistrierte Dialer dürfen seit Inkrafttreten des Gesetzes eigentlich nicht mehr eingesetzt werden. "Wir stellen uns insbesondere in den ersten zwei Wochen auf einen Ansturm bei der Dialerregistrierung und den Auskunftsersuchen ein”, hatte Kurth so Mitte August erklärt. Umso verwunderter ist man jetzt bei der Regulierungsbehörde. Denn genau dieser Ansturm blieb aus. Nicht einmal zehn Unternehmen meldeten sich in den vergangenen zwei Wochen, um ihre Programme anzumelden. Ein Anbieter immerhin habe gleich 1200 Dialer registrieren lassen wollen - er scheiterte laut Kurth, weil seine Wählprogramme die Maßstäbe nicht erfüllten. Fatal für ihn und alle anderen, die bislang auf die Registrierung verzichteten: "Anbieter ohne Registrierung haben keinen Anspruch auf Zahlung”, wird der Behördenleiter von ap zitiert. Diese Regelung gelte auch für Anbieter im Ausland, "selbst wenn er auf den Bermudas sitzt”.

Was die Regulierungsbehörde nicht weiter zu wundern scheint ist die Tatsache, dass unregistrierte Dialer auch weiterhin und völlig ungerührt von der neuen Gesetzeslage auf Tausenden von Webseiten eingesetzt werden. Ebenso fleissig werden sie weiterhin per unerwünschter Mailversendung (Spam) beworben. Inwieweit das neue Gesetz Verbrauchern tatsächlich etwas bringt, wird sich also erst zeigen, wenn die ersten Streitfälle wegen Dialergebühren auftreten, die nach dem 15. August verursacht wurden.

Quelle: Dialerschutz.de
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