Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung:
Antrag möglich
Im Juli hatte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts klargestellt, dass für Nebenwohnungen kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden muss. Die Befreiung von den Gebühren kann ab sofort beim Beitragsservice beantragt werden. Allerdings gelten gewisse Ausnahmen für eventuelle Nutzer der Zweitwohnungen.
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Um einen erfolgreichen Nachweis zu führen, verlangt der Beitragsservice neben einem korrekt ausgefüllten Formular auch noch eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Aus dieser muss eindeutig hervorgehen, wann Haupt- und Nebenwohnung angemeldet wurden, darüber hinaus muss hier jeweils ein Einzugsdatum vermerkt sein. Zu guter Letzt wird die Befreiung von den Rundfunkgebühren nur dann gewährt, wenn Haupt- und Nebenwohnung auf den Antragsteller angemeldet wurden.
Das Formular zusammen mit den Nachweisen kann dann per Post oder Fax übermittelt werden - online gibt es aktuell noch keine Möglichkeit zur Übermittlung. Werden alle Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt, ist diese grundsätzlich rückwirkend bis zum 18. Juli 2018, zu viel bezahlte Beträge sollten entsprechend vom Beitragsservice erstattet werden.
Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen
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Für Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden
Wie das Bundesverfassungsgericht eindeutig in seiner Entscheidung vom 18. Juli feststellt, muss in Deutschland für den Zweitwohnsitz kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Wer bisher für Nebenwohnungen bezahlt hat, kann sich jetzt um eine Befreiung bemühen. Der für die Eintreibung verantwortliche Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt, ist kein Internetanschluss vorhanden, kann auch eine Zusendung per Post veranlasst werden.Um einen erfolgreichen Nachweis zu führen, verlangt der Beitragsservice neben einem korrekt ausgefüllten Formular auch noch eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Aus dieser muss eindeutig hervorgehen, wann Haupt- und Nebenwohnung angemeldet wurden, darüber hinaus muss hier jeweils ein Einzugsdatum vermerkt sein. Zu guter Letzt wird die Befreiung von den Rundfunkgebühren nur dann gewährt, wenn Haupt- und Nebenwohnung auf den Antragsteller angemeldet wurden.
Das Formular zusammen mit den Nachweisen kann dann per Post oder Fax übermittelt werden - online gibt es aktuell noch keine Möglichkeit zur Übermittlung. Werden alle Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt, ist diese grundsätzlich rückwirkend bis zum 18. Juli 2018, zu viel bezahlte Beträge sollten entsprechend vom Beitragsservice erstattet werden.
Rückwirkend befreiend
Allerdings gilt es zu beachten: Die Befreiung von der Rundfunkgebühr bezieht sich nicht immer direkt auf die Wohnung, sondern zunächst nur auf den Antragsteller selbst. Sollte eine andere volljährige Person die Wohnung ebenfalls nutzen, ist diese dazu verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, um eine eventuelle Beitragspflicht prüfen zu lassen.Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen
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