Marke: BitTorrent gewinnt gegen deutsche Bittorrent Marketing GmbH
BitTorrent Inc., die Macher des gleichnamigen Clients sowie von uTorrent, dürften fast allen Lesern ein Begriff sein. Die BitTorrent Marketing GmbH dürfte hingegen kaum jemand kennen. Dennoch lief mehr als ein Jahrzehnt lang ein Rechtsstreit zwischen dem deutschen Unternehmen und den Machern des P2P-Protokolls.
Der Fall geht auf 2003 zurück und das damals noch recht junge, aber schnell populäre Filesharing-Protokoll. Denn die deutsche GmbH mit diesem Namen wollte sich damals den Begriff BitTorrent, dessen erste Version 2001 veröffentlicht wurde, markenrechtlich sichern. Dafür stellte man einen Antrag beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Masche ist hinlänglich bekannt: Man hat schlichtweg versucht, sich einen technologisch-popkulturellen Begriff zu sichern, um damit verdienen zu können. Das bedeutete im Fall von BitTorrent einen Einsatz im Marketing, der Werbung, dem Handel sowie Rechten für Film, Fernsehen und ähnlichem. Kurzum: Es ist in gewisser Weise eine Spielart des Patent- bzw. Markenrechttrollens.
Wie TorrentFreak berichtet, hat das EUIPO die BitTorrent Marketing GmbH aufgefordert, innerhalb von drei Monaten Beweise vorzulegen, dass man das Trademark nutzt. Es folgte eine eher kuriose Episode, bei der man die Frist verpasste, aber die Schuld einer defekten Faxmaschine geben konnte.
Es folgte ein weiteres Hin und Her rund um die mittlerweile als Hochmann Marketing GmbH auftretende Firma, nun hat aber das zuständige EU-Gericht endgültig entschieden, dass die Aberkennung des Trademarks rechtens war.
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Die Masche ist hinlänglich bekannt: Man hat schlichtweg versucht, sich einen technologisch-popkulturellen Begriff zu sichern, um damit verdienen zu können. Das bedeutete im Fall von BitTorrent einen Einsatz im Marketing, der Werbung, dem Handel sowie Rechten für Film, Fernsehen und ähnlichem. Kurzum: Es ist in gewisser Weise eine Spielart des Patent- bzw. Markenrechttrollens.
Beanstandung
Der Antrag wurde 2004 veröffentlicht und 2006 registriert. Die BitTorrent Inc., der die eigentliche Technologie gehört, hat 2011 diesen Antrag der deutschen GmbH beanstandet und forderte die Aberkennung. BitTorrent Inc. hat dabei wohl gar nicht bestritten, dass man den EU-Trademark übersehen hat, man verwies aber darauf, dass die Rechtebesitzer diesen in den zuvor gegangenen fünf Jahren nicht "aufrichtig" eingesetzt haben.Wie TorrentFreak berichtet, hat das EUIPO die BitTorrent Marketing GmbH aufgefordert, innerhalb von drei Monaten Beweise vorzulegen, dass man das Trademark nutzt. Es folgte eine eher kuriose Episode, bei der man die Frist verpasste, aber die Schuld einer defekten Faxmaschine geben konnte.
Es folgte ein weiteres Hin und Her rund um die mittlerweile als Hochmann Marketing GmbH auftretende Firma, nun hat aber das zuständige EU-Gericht endgültig entschieden, dass die Aberkennung des Trademarks rechtens war.
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