Alle deutschen WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung
Und das ist schlicht ein Verstoß gegen das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht. Wer also nicht über eine schriftliche Bestätigung aller Kontakte im eigenen elektronischen Telefonbuch verfügt, dass diese einer Übermittlung ihrer Daten zustimmen, handelt allein durch die Installation und die Anmeldung bei WhatsApp rechtswidrig und muss mit der Gefahr leben, dass Kontakte mit einer kostenpflichtigen Abmahnung dafür sorgen wollen, dass der Rechtsbruch abgestellt wird.
Bei Minderjährigen haften die Eltern
Im Falle einer Nutzung des Dienstes durch Personen unter 18 Jahre tragen die Eltern jeweils die Verantwortung. Das geht aus dem Urteilstext des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor. In diesem wurde im Rahmen eines größeren Sorgerechtsstreits entschieden, welche Pflichten auf die Mutter zukommen, wenn sie ihrem 11-jährigen Sohn ein Smartphone überlässt.Demnach müssen Eltern - da sie letztlich ja die Verantwortung tragen - sich selbst auch das Wissen aneignen, um die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einschätzen und diesen Regeln vorgeben zu können. Weiterhin urteilte das Gericht, dass es nicht dem Kindeswohl diene, wenn das Smartphone jederzeit zur freien Verwendung stehe. In den üblichen Schlafenszeiten für dieses Alter sollte das Gerät beispielsweise nicht zugänglich sein. Hier ließ der Richter auch die Begründung nicht gelten, dass das Mobiltelefon dem Sohn als Wecker diene - denn es sei kein unverhältnismäßiger Aufwand, einen herkömmlichen Wecker zu kaufen.
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Christian Kahle
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