Whatsapp: Datenaustausch mit Facebook bleibt weiter verboten

WhatsApp darf auch weiterhin keine Nutzerdaten an seinen Mutterkonzern Facebook weitergeben: Mit diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburgs wurde heute dem Datenschützer, der die Übermittlung ursprünglich blockiert hatte, der Rücken gestärkt.

Immer noch nicht ok

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen gibt es für Konzerne auch moralische Fragen, die sich diese bei der Verarbeitung von Nutzerdaten stellen müssen. Als Facebook den Messenger WhatsApp übernommen hatte, war von dem Konzern gegenüber besorgten Nutzern beteuert worden, dass kein Datenaustausch zwischen den Diensten stattfinden werde. Zwei Jahre nach dem Kauf hatte man diese Zusage - unter lauter Kritik vieler Nutzer - aber revidiert und auch in Deutschland versucht, damit zu beginnen, Nutzerdaten von WhatsApp für Facebook weiterzuverarbeiten. WhatsApp Marktanteil DeutschlandÄrger mit Datenschutz hat für WhatsApps Marktanteil keine Konsequenzen Dieser Versuch war von dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar - wegen des deutschen Firmensitzes in der Hansestadt verantwortlich für den Social-Media-Konzern - mit einer Verwaltungsanordnung sehr schnell gestoppt worden. Daraufhin hatte wiederum Facebook angestrebt, vor Gericht eine Aussetzung der Anordnung zu erreichen. Mit diesem Vorhaben ist man jetzt erneut gescheitert.

Wie Heise in seinem Bericht schreibt, hat das Verwaltungsgericht Hamburg am heutigen Dienstag die Ansicht des verantwortlichen Datenschützers bestätigt. Nach dieser Entscheidung darf Facebook auch weiterhin keine Nutzerdaten von seinem Tochterunternehmen WhatsApp abgreifen und verarbeiten.

Geschäftszwecke kein Grund

Wie das Gericht zum Urteil ausführte, kann sich Facebook nicht wie versucht auf die "Wahrung eigener Geschäftszwecke" berufen, um den Abfluss von Nutzerdaten zu rechtfertigen. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass weder Netzsicherheit noch Unternehmensanalyse sowie Werbeoptimierung es unbedingt erforderlich machten, dass ein vollständiger Datenaustausch zwischen den Unternehmen stattfindet.

Im Bezug auf eine weitere Forderung Caspars, Facebook müsse alle bis zum erreichten Stopp ausgetauschten Daten löschen, kann der Konzern aber einen Teilerfolg erringen. Die Richter gestehen Facebook zu, diese Daten nicht sofort löschen zu müssen, da dies nicht unmittelbar vollziehbar sei. Facebook hat über einen Sprecher angekündigt, gegen die gesamte Entscheidung in Berufung gehen zu wollen.

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