Vorratsdatenspeicherung nicht EU-konform:
Neue Kritik am Gesetz
Zu dem im Herbst 2015 neu verabschiedeten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung liegt ein neues Gutachten vor. Dieses gibt der Kritik von Bürgerrechtlern und Datenschützern Recht und bescheinigt dem geänderten Gesetz, dass es nicht mit der EU-Richtlinie und den Vorgaben des EuGH konform ist.
Das Gutachten wurde von der Bundestagsfraktion der Linken beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegeben und liegt nun vor. Laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung, die sich dazu mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Jan Korte, unterhalten hat, steigt damit nun die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird. Gegen die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung sind in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Diese stehen nach dem Gutachten also unter einem "guten Stern".
Nun kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eben diesen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes nicht Genüge tue, auch wenn die Bundesregierung sich vor fast eineinhalb Jahren schon zu einem abgespeckten Entwurf bekannt hatte.
Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung: Praxis-Anforderung schockiert Provider
Laut Jan Korte hofft die Linksfraktion nun, dass die Bundesregierung nach diesem Ergebnis nicht erst auf ein erneutes Urteil aus Karlsruhe wartet, sondern das Gesetz schnellstmöglich nachbessert. Es geht dabei im Übrigen nicht nur um Bürgerrechte, sondern auch um umstrittene Umsetzungskosten des Gesetzes. Auf die Telekommunikations-Unternehmen kämen laut Schätzungen für Vorbereitung und technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geschätzte 600 Millionen Euro an Ausgaben zu.
Mehr dazu: Karlsruhe weist Eilanträge gegen Vorratsdatenspeicherung zurück
Richtlinie und Richter
Laut Mitteldeutscher Zeitung heißt es in dem neuen Gutachten unter anderem: "Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist." Der EuGH hat die damalige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in einem früheren Urteil gekippt und erst im vergangenen Dezemberin einer weiteren Entscheidung nochmals auf die klaren Vorgaben hingewiesen.Nun kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eben diesen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes nicht Genüge tue, auch wenn die Bundesregierung sich vor fast eineinhalb Jahren schon zu einem abgespeckten Entwurf bekannt hatte.
Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung: Praxis-Anforderung schockiert Provider
Laut Jan Korte hofft die Linksfraktion nun, dass die Bundesregierung nach diesem Ergebnis nicht erst auf ein erneutes Urteil aus Karlsruhe wartet, sondern das Gesetz schnellstmöglich nachbessert. Es geht dabei im Übrigen nicht nur um Bürgerrechte, sondern auch um umstrittene Umsetzungskosten des Gesetzes. Auf die Telekommunikations-Unternehmen kämen laut Schätzungen für Vorbereitung und technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geschätzte 600 Millionen Euro an Ausgaben zu.
Mehr dazu: Karlsruhe weist Eilanträge gegen Vorratsdatenspeicherung zurück
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