Microsoft: Erfolg beim Schutz von Daten im Ausland vor US-Behörden
Der Software-Konzern Microsoft konnte einen ersten kleinen Teilerfolg bei seinem Versuch erringen, Daten, die in Datenzentren im Ausland gespeichert sind, vor dem Zugriff von US-Behörden zu schützen. Vorerst hat ein US-Bezirksgericht die Sache an sich erst einmal auf Eis gelegt.
In dem Fall wollen US-Strafverfolger im Zuge ihrer Ermittlungen Zugang zu E-Mails eines Kunden von Microsoft haben. Das Unternehmen legte allerdings Widerspruch gegen die entsprechende Verfügung ein, da die fraglichen Informationen nicht in einem Datenzentrum in den USA liegen, sondern auf einem Server in Irland. Nach Auffassung der Rechtsabteilung des Konzerns könne eine Beschlagnahmung daher nur durch irische Behörden erfolgen.
In erster Instanz lehnte ein US-Gericht die Argumentation Microsofts aber ab und folgte der Linie der Staatsorgane, wonach Microsoft als US-Firma auch den Behörden der USA auskunftspflichtig sei. Dass eine neuerliche Beschwerde gegen diese Entscheidung nun zumindest aufschiebende Wirkung zeigte, bedeutet zumindest, dass die nun aktiv gewordene Bezirksrichterin Loretta Preska es durchaus für angemessen hält, das Zustandekommen des Urteils noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Microsoft-Anwälte argumentieren, dass die E-Mail-Kommunikation den gleichen Schutz genießen muss, wie der Austausch von Briefen und das Führen von Telefonaten. Hier werden recht hohe Hürden an einen staatlichen Eingriff angelegt. Die Verfügung der Behörden zur Beschlagnahmung der fraglichen E-Mails beruhte hingegen auf dem Stored Communications Act (SCA), der deutlich geringere Ansprüche setzt. Sollte Microsoft sich unter Rückgriff auf das Post- und Fernmeldegeheimnis durchsetzen, dürfte der SCA quasi hinfällig sein.
Die hohe Bedeutung des Falles zeigt sich auch daran, dass Microsoft von verschiedenen anderen US-Konzernen aus dem IT- und Telekommunikationsbereich Rückendeckung erhält. So haben sich beispielsweise bereits Verizon, Apple, AT&T und Cisco mit eigenen Stellungnahmen in das Verfahren eingeschaltet und wollen sichergestellt wissen, dass die US-Behörden nicht einfach die Kommunikation ihrer Kunden irgendwo auf der Welt ausspähen dürfen - was auch eine Konsequenz aus der Snowden-Affäre sein dürfte.
In erster Instanz lehnte ein US-Gericht die Argumentation Microsofts aber ab und folgte der Linie der Staatsorgane, wonach Microsoft als US-Firma auch den Behörden der USA auskunftspflichtig sei. Dass eine neuerliche Beschwerde gegen diese Entscheidung nun zumindest aufschiebende Wirkung zeigte, bedeutet zumindest, dass die nun aktiv gewordene Bezirksrichterin Loretta Preska es durchaus für angemessen hält, das Zustandekommen des Urteils noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Microsoft wollte ohnehin nicht folgen
Unabhängig davon hatte Microsoft außerdem erklärt, der Anordnung aus dem ersten Urteil ohnehin nicht nachkommen zu wollen und es lieber zu riskieren, dass das Unternehmen sich dafür selbst vor Gericht verantworten muss. Denn in Redmond misst man der Sache eine grundsätzliche Bedeutung zu, die sogar darauf hinauslaufen dürfte, dass ein US-Bundesgesetz auf seine Verfassungskonformität hin geprüft wird.Die Microsoft-Anwälte argumentieren, dass die E-Mail-Kommunikation den gleichen Schutz genießen muss, wie der Austausch von Briefen und das Führen von Telefonaten. Hier werden recht hohe Hürden an einen staatlichen Eingriff angelegt. Die Verfügung der Behörden zur Beschlagnahmung der fraglichen E-Mails beruhte hingegen auf dem Stored Communications Act (SCA), der deutlich geringere Ansprüche setzt. Sollte Microsoft sich unter Rückgriff auf das Post- und Fernmeldegeheimnis durchsetzen, dürfte der SCA quasi hinfällig sein.
Die hohe Bedeutung des Falles zeigt sich auch daran, dass Microsoft von verschiedenen anderen US-Konzernen aus dem IT- und Telekommunikationsbereich Rückendeckung erhält. So haben sich beispielsweise bereits Verizon, Apple, AT&T und Cisco mit eigenen Stellungnahmen in das Verfahren eingeschaltet und wollen sichergestellt wissen, dass die US-Behörden nicht einfach die Kommunikation ihrer Kunden irgendwo auf der Welt ausspähen dürfen - was auch eine Konsequenz aus der Snowden-Affäre sein dürfte.
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Christian Kahle
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