Nintendo will von "Let's Play"-Machern (Werbe-)Geld

So genannte "Let's Play"-Videos sind auf YouTube seit einer Weile höchst populär und auch ein lukratives Geschäft. Der japanische Videospielkonzern Nintendo will ein Stück vom Kuchen und beansprucht Werbegelder, wenn jemand ein Nintendo-Spiel zeigt.
Logo, Nintendo, Videospiel Charaktere
Nintendo
Wie derStandard unter Berufung auf die Gaming-Seite Gamefront berichtet, hat Nintendo eine Forderung aufgestellt, die in der Let's Play-Szene höchst kritisch gesehen wird. Und zwar beansprucht das japanische Unternehmen das so genannte "Content ID Match" für sich.

Mit Content ID Match (nicht zu verwechseln mit Sperren nach Urheberrechtsverstößen) will Nintendo das alleinige Recht, Werbegelder einnehmen zu können. Es erlaubt dem Unternehmen außerdem, den Zugriff für bestimmte Länder oder auch weltweit zu sperren.

Im Wesentlichen geht es aber hierbei um die bereits erwähnten Werbegelder, diese beansprucht Nintendo für sich. Man ist der Ansicht, dass man das alleinige Recht zur Monetarisierung hat, wenn ein Nintendo-Spiel in einem YouTube-Video zu sehen ist. Die Let's Play-Macher können zwar gerne Spielszenen zeigen, verdienen sollen sie daran jedoch nicht dürfen.

Ausgelöst bzw. an die Öffentlichkeit gebracht hat die Angelegenheit der bekannte YouTube-Filmer Zack Scott. Im Zuge des ersten Teils eines Walkthrough-Videos zum Nintendo-3DS-Spiel "Luigi's Mansion: Dark Moon" hat er eine derartige Content ID Match-Forderung erhalten und sich per Facebook in einem offenen Brief an Nintendo gewandt.

Darin betont er, dass er ein riesiger Fan von Nintendo sei, meint aber auch, dass derartige Forderungen an Let's-Player völlig falsch bzw. rückschrittlich seien. Er meint, dass Videogames nicht mit TV oder Filmen vergleichbar seien, da jedes Playthrough-Video eine "einzigartige audiovisuelle Erfahrung" wäre.

Von zahlreichen Mitgliedern der Let's-Play-Szene gab es Kritik an Nintendo, einige haben angekündigt, künftig keine Nintendo-Games mehr zeigen zu wollen. Nintendo hat sich mittlerweile zu dieser Angelegenheit geäußert, bleibt aber bei seiner Absicht, eigene Werbung zu schalten. Man verweist auf die Tatsache, dass man - im Gegensatz zu anderen Unterhaltungsunternehmen - sich nicht dazu entschlossen habe, derartige Inhalte zu blocken bzw. entfernen zu lassen.
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