GVU-Trojaner über Kinox.to & Movie2k.to verbreitet

Seit geraumer Zeit kursiert im Internet ein so genannter WinLocker, der unter dem treffenden Namen GVU-Trojaner bekannt ist. Kommt es zu einer Infektion mit dieser Malware, so wird der Rechner der Opfer gesperrt.
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malware.dontneedcoffee.com/
Seit März dieses Jahres ist der "GVU-Trojaner" im Internet unterwegs und sorgt in den Kreisen der Opfer für Beunruhigung. In den letzten Tagen meldeten sich bei der GVU zahlreiche Besucher der Streaming-Portale Movie2k oder Kinox.to und beklagten sich über die Infektion ihrer Rechner. Schon der Besuch dieser Webseiten reichte aus, um die Systeme erfolgreich unterwandern zu können. GVU-TrojanerGVU-Trojaner (malware.dontneedcoffee.com) Üblicherweise werden zur Infektion der Systeme gängige Schwachstellen in Browsern oder zugehörigen Browser-Plugins ausgenutzt. Dies dürfte mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch der Fall auf den beiden Streaming-Portalen gewesen sein.

Nach der erfolgten Infektion mit dem GVU-Trojaner ist die Nutzung des Rechners umfassend eingeschränkt. Es werden eine Meldung mit dem Logo der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und eine Grafik des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dargestellt. Zudem wird die Webcam aktiviert und ein Live-Video angezeigt.

48 Stunden geben die Köpfe hinter diesem Schädling den Opfern Zeit, bis die Bezahlung von 100 Euro über PaysafeCard vorgenommen werden muss. Zur eigentlichen Sperrung sei es gekommen, da man kinderpornografische und urheberrechtsverletzende Inhalte auf den Rechnern gefunden habe. Mit der Ermittlung sei überdies das Bundeskriminalamt bereits beschäftigt. In Tat und Wahrheit möchte man die Nutzer mit solchen Meldungen natürlich nur einschüchtern und zur Zahlung bewegen. Weder die GVU, noch das BSI oder das BKA haben damit etwas zu tun.

Siehe auch: Kinox.to: GVU plant Strafantrag gegen Betreiber

Die 'GVU' ist der Meinung, dass es sich gerade nach dem Besuch dieser bekannten Webseiten um ein zusätzliches Einschüchterungs- und Druckmittel handelt, da dort bekanntermaßen urheberrechtsverletzende Inhalte gezeigt werden.

In der Praxis gestaltet sich der Sachverhalt im Zusammenhang mit der in Aussicht gestellten Entsperrung üblicherweise anders. Sollten die Opfer tatsächlich zur Zahlung des besagten Betrags einwilligen, so kommt es in der Regel und den Angaben von betroffenen Personen zufolge nicht zur Entsperrung. Einige Verbraucherhinweise hat die GVU auf einer zugehörigen Webseite zusammengefasst.
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