Zehn Jahre Haft für 'Scarlett-Johansson-Hacker'
Gegen jenen Hacker, der sich unerlaubt Zugriff auf zahlreiche E-Mail-Konten prominenter Sängerinnen und Schauspielerinnen verschafft hat, ist eine drakonische Strafe ausgesprochen worden: Der 36-Jährige ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Christopher Chaney, der sich Zugriff auf die privaten Mail-Konten zahlreicher weiblicher Stars, darunter Scarlett Johansson, Christina Aguilera und Mila Kunis, verschafft hatte, ist in Florida zu zehn Jahren Gefängnis sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 66.000 Dollar verurteilt worden. Das berichtet die Nachrichtenagentur 'Associated Press'.
Siehe auch: FBI nimmt Promi-Hacker fest und erhebt Anklage
Der Fall war vor allem dadurch bekannt geworden, nachdem Chaney private Nackt-Aufnahmen der Schauspielerin Scarlett Johansson im Internet veröffentlicht hatte. Diese hatte die Fotos für ihren damaligen Mann gemacht, der Promi-Hacker gelangte in deren Besitz, indem er auf Johanssons Rechner eine Umleitung installiert hat, die eingehende Mails an ihn weiterschickte.
Johansson sagte während des Prozesses per Video-Einspielung aus und klagte, dass sie zutiefst gedemütigt und bloßgestellt worden sei. Der Fall inkludierte allerdings nicht nur Prominente, auch zwei Frauen aus seinem Umfeld zählten zu Chaneys Opfern.
So schickte er Nacktaufnahmen einer ehemaligen Arbeitskollegin an deren Vater. Das war für den Richter einer der Gründe für die harte Strafe, da er überzeugt war, dass diese Frauen mehr seelischen Schaden erleiden mussten als die prominenten Opfer der Hacking-Attacken.
Die Höhe der Strafe hat auch als Hintergrund, dass Chaney, der sich bereits vor dem Verfahren schuldig bekannt hatte, seine Aktivitäten fortgesetzt hat, nachdem er von den Ermittlungen gegen ihn gewusst hat, sowie dessen PC beschlagnahmt worden war. Das war für Richter S. James Otero ein weiterer Grund für die Höhe der Strafe, die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich "nur" sechs Jahre gefordert.
Siehe auch: FBI nimmt Promi-Hacker fest und erhebt Anklage
Der Fall war vor allem dadurch bekannt geworden, nachdem Chaney private Nackt-Aufnahmen der Schauspielerin Scarlett Johansson im Internet veröffentlicht hatte. Diese hatte die Fotos für ihren damaligen Mann gemacht, der Promi-Hacker gelangte in deren Besitz, indem er auf Johanssons Rechner eine Umleitung installiert hat, die eingehende Mails an ihn weiterschickte.
Johansson sagte während des Prozesses per Video-Einspielung aus und klagte, dass sie zutiefst gedemütigt und bloßgestellt worden sei. Der Fall inkludierte allerdings nicht nur Prominente, auch zwei Frauen aus seinem Umfeld zählten zu Chaneys Opfern.
So schickte er Nacktaufnahmen einer ehemaligen Arbeitskollegin an deren Vater. Das war für den Richter einer der Gründe für die harte Strafe, da er überzeugt war, dass diese Frauen mehr seelischen Schaden erleiden mussten als die prominenten Opfer der Hacking-Attacken.
Die Höhe der Strafe hat auch als Hintergrund, dass Chaney, der sich bereits vor dem Verfahren schuldig bekannt hatte, seine Aktivitäten fortgesetzt hat, nachdem er von den Ermittlungen gegen ihn gewusst hat, sowie dessen PC beschlagnahmt worden war. Das war für Richter S. James Otero ein weiterer Grund für die Höhe der Strafe, die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich "nur" sechs Jahre gefordert.
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