Assange: Schweden spricht zur Auslieferung an USA

Die schwedische Regierung hat nun erstmals Position bezogen, was den Umgang mit dem Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange angeht, wenn die USA dessen Auslieferung beantragt. Ein solches Gesuch würde demnach auf Grundlage der aktuellen Rechtslage untersucht, hieß es.
Wikileaks, Julian Assange, Netzpolitik, Aktivist
espenmoe / Flickr
Cecilia Riddselius, die im schwedischen Justizministerium für die internationale Zusammenarbeit zuständig ist, erklärte gegenüber der 'Frankfurter Rundschau', dass eine Auslieferung beispielsweise nicht in Frage komme, wenn einem Beschuldigten im anfragenden Land die Todesstrafe drohen würde.

Genau dies befürchtet Assange unter anderem. Immerhin hatten im Zuge der Veröffentlichungen von zahlreichen internen Dokumenten des US-Militärs und des Außenministeriums einige Hardliner aus dem konservativen Lager gefordert, den Wikileaks-Mitbegründer wegen Spionage und Hochverrats abzuurteilen. Auf Grundlage einer solchen Anklage käme eine Auslieferung durch ein Land mit europäischen Rechtsnormen allerdings nicht in Frage. "Wir werden niemals eine Person ausliefern, der die Todesstrafe droht", so Riddselius.

Grundsätzlich seien Beschuldigte auf mehreren Stufen vor einem Auslieferungsantrag geschützt, erklärte die Ministeriums-Mitarbeiterin. Die Grundlage dafür bildet die Grundrechte-Charta der EU. Laut schwedischem Recht bedarf es zur Auslieferung einer Straftat, die auch in Schweden mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bewährt ist. Ob dies in der vorliegenden Sache überhaut der Fall ist, müsste die Generalstaatsanwaltschaft erst einmal prüfen.

Eine Entscheidung würde dann beim Verfassungsgericht liegen. Selbst wenn dieses aber positiv über einen Auslieferungsantrag entscheide, hätte die schwedische Regierung immer noch die Möglichkeit, sich gegen eine Überstellung zu entscheiden.

Mit dem Vorwand einer drohenden Auslieferung an die USA entzieht sich Assange seit Längerem einer Untersuchung hinsichtlich Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs an zwei Frauen. Er lehnt es ab, sich einer Anhörung durch die Justiz in Schweden zu stellen und flüchtete sich kürzlich in die ecuadorianische Botschaft in London. Das Angebot Assanges, dass schwedische Behörden ihn in London befragen, lehnten diese ab. Immerhin würde dies bedeuten, dass ein einzelner Beschuldigter dem schwedischen Staat die Bedingungen diktiert, unter denen dieser eine strafrechtliche Untersuchung zu führen habe.
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