Kino.to: Weiter Ermittlungen gegen Premium-Nutzer
iRights.info' berichtet, können sich Premium-Nutzer des vor rund einem Jahr geschlossenen Portals noch nicht entspannt zurücklehnen. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte gegenüber der Seite: "Am Ende unserer Ermittlungen können Maßnahmen gegen die Premium-Kunden von kino.to stehen, oder gegen eine Auswahl von ihnen."
Für "normale" Kunden ist das dagegen vermutlich eine gute Nachricht, die Staatsanwälte ermitteln offenbar nur gegen jene Kino.to-Kunden, die für einen Premium-Zugang bezahlt haben, dieser schaltete eine werbefreie Version der Seite frei.
Unklar ist derzeit jedoch, welche Folgen dies für die Premium-Kunden haben könnte: Laut iRights.info laute der Verdacht auf "Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen", der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte dazu, dass man den Beteiligten erst einmal nachweise müsse, "dass sie konkret davon wussten, dass sie mit ihren finanziellen Leistungen das rechtswidrige Verhalten von Kino.to unterstützen."
Die Rechtslage ist Fall von Streaming-Portalen allerdings umstritten: Während die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) argumentiert, dass beim Ansehen eines Streams eine Kopie des urheberrechtlich geschützten Materials auf dem Rechner gespeichert wird, sind einige Juristen nicht der Auffassung, dass dies ein unerlaubter Vorgang ist: Die Kopie werde nach dieser Auslegung nur zeitweise gespeichert, was aber nach § 44a vom Urheberrechtsschutz ausgenommen ist.
Ende des vergangenen Jahres hatte allerdings ein Richter in Leipzig festgestellt, dass beim Nutzen von illegal angebotenen Streams auch eine illegale Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet, womit auch die GVU argumentiert. Welche Strafe ein Premium-Nutzer zu erwarten hätte, ist derzeit ebenfalls völlig unklar. Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken wie BitTorrent wird beim Streaming-Portalen (oder auch Filehostern) eine Kopie "nur" heruntergeladen und nicht gleichzeitig angeboten, eine Verfolgung einzelner Verstöße/Nutzer findet derzeit schließlich nicht statt (im Gegensatz zu Abmahnungen von Torrent-Nutzern).
Auch gegen die Werbekunden von Kino.to wird noch ermittelt. Die zentrale Frage dabei ist: Wie viel wussten die auf dem Portal werbenden Unternehmen von den illegalen Aktivitäten. Dass die Werbevermittler eingeweiht waren, ist anzunehmen, gleichzeitig muss aber den werbenden Firmen selbst erst einmal nachgewiesen werden, dass sie ebenfalls Bescheid wussten.
Siehe auch: Razzia bei den Werbevermarktern von Kino.to
Wie das Portal 'Für "normale" Kunden ist das dagegen vermutlich eine gute Nachricht, die Staatsanwälte ermitteln offenbar nur gegen jene Kino.to-Kunden, die für einen Premium-Zugang bezahlt haben, dieser schaltete eine werbefreie Version der Seite frei.
Unklar ist derzeit jedoch, welche Folgen dies für die Premium-Kunden haben könnte: Laut iRights.info laute der Verdacht auf "Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen", der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte dazu, dass man den Beteiligten erst einmal nachweise müsse, "dass sie konkret davon wussten, dass sie mit ihren finanziellen Leistungen das rechtswidrige Verhalten von Kino.to unterstützen."
Die Rechtslage ist Fall von Streaming-Portalen allerdings umstritten: Während die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) argumentiert, dass beim Ansehen eines Streams eine Kopie des urheberrechtlich geschützten Materials auf dem Rechner gespeichert wird, sind einige Juristen nicht der Auffassung, dass dies ein unerlaubter Vorgang ist: Die Kopie werde nach dieser Auslegung nur zeitweise gespeichert, was aber nach § 44a vom Urheberrechtsschutz ausgenommen ist.
Ende des vergangenen Jahres hatte allerdings ein Richter in Leipzig festgestellt, dass beim Nutzen von illegal angebotenen Streams auch eine illegale Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet, womit auch die GVU argumentiert. Welche Strafe ein Premium-Nutzer zu erwarten hätte, ist derzeit ebenfalls völlig unklar. Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken wie BitTorrent wird beim Streaming-Portalen (oder auch Filehostern) eine Kopie "nur" heruntergeladen und nicht gleichzeitig angeboten, eine Verfolgung einzelner Verstöße/Nutzer findet derzeit schließlich nicht statt (im Gegensatz zu Abmahnungen von Torrent-Nutzern).
Auch gegen die Werbekunden von Kino.to wird noch ermittelt. Die zentrale Frage dabei ist: Wie viel wussten die auf dem Portal werbenden Unternehmen von den illegalen Aktivitäten. Dass die Werbevermittler eingeweiht waren, ist anzunehmen, gleichzeitig muss aber den werbenden Firmen selbst erst einmal nachgewiesen werden, dass sie ebenfalls Bescheid wussten.
Siehe auch: Razzia bei den Werbevermarktern von Kino.to
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