Kino.to: Uploader von 120.000 Filmen festgenommen

Auch nach rund zwei Jahren ist die Causa Kino.to nicht abgeschlossen. Die Polizei hat nun einen Mann festgenommen, der unter dem Spitznamen "Hologramm" auch nach der Schließung von Kino.to auf diversen Nachfolgeportalen tätig war.
Videostreaming, Streamingportal, kino.to
kino.to
Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung ist es den Behörden gelungen, einen Mann festzunehmen, der unter Verdacht steht, massenweise illegal kopierte Filme auf diversen einschlägigen Portalen hochgeladen zu haben. Ihm wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in über 120.000 Fällen vorgeworfen.

Dem Mann aus Schleswig-Holstein wird zur Last gelegt, ab 2008 zunächst bei Kino.to raubkopierte Filme hochgeladen zu haben. Nach der Schließung des mittlerweile berühmt-berüchtigten Portals soll er seine Tätigkeit auch bei diversen Nachfolgern wie Movie2k oder Kinox.to fortgesetzt haben.

Nach Angaben der Leipziger Volkszeitung ist der Mann "mittleren Alters" geständig und hat sich auch kooperativ gezeigt, weshalb auf einen Haftbefehl verzichtet worden ist. Der mutmaßliche "Top-Uploader" wurde deshalb auf freien Fuß gesetzt, die Polizei sieht keine Fluchtgefahr.

Auf die Spur kamen die Behörden dem Raubkopierer und Uploader bei der Auswertung der im Juni 2011 beim Schlag gegen Kino.to beschlagnahmten Computer bzw. der darauf befindlichen Daten. Allerdings heißt es, dass es erst jetzt gelang, die IP-Adresse eindeutig dem Beschuldigten samt Wohnort zuzuordnen.

Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, teilte mit, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit Kino.to "noch lange nicht am Ende" seien. Man arbeite sich "von oben nach unten" durch, so Klein. Die oberste Führungsriege von Kino.to wurden bereits vor Gericht gestellt und teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, nun nehme man sich laut Klein den "Mittelbau" vor, also jene, die derartige Seiten mit Inhalten versorgen. Entsprechende Ermittlungen laufen, weitere Verhaftungen sind also zu erwarten.

Siehe auch: Kino.to-Chef zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
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