Wikileaks-Gründer tritt nicht zum Polizeiverhör an
Laut einem Bericht der 'BBC' kam der Gründer von Wikileaks, Julian Assange, den Aufforderungen der britischen Behörden nicht nach. Diesbezüglich ging es um einen Termin für ein Polizeiverhör am gestrigen Freitag.
Der erste Schritt des Auslieferungsprozesses von Julian Assange wurde in dieser Woche offiziell angeordnet. Die Londoner Polizei ordnete an, dass sich der Gründer der Whistleblowing-Plattform Wikileaks auf einer zugehörigen Polizeiwache, der Belgravia Police Station, einfinden soll.
Nachdem kürzlich das Höchstgericht in London zu der Entscheidung gekommen ist, dass Assange, gegen den in Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen ermittelt wird, ausgeliefert werden darf, flüchtet der Gründer der Whistleblowing-Plattform in die Botschaft von Ecuador.
Dort beantragte Julian Assange politisches Asyl. Die Regierung von Ecuador ist nach wie vor damit beschäftigt, den eingereichten Antrag zu prüfen. Eine Entscheidung wurde bisher noch nicht getroffen. Sollte er die Botschaft verlassen, so könnte er von der Londoner Polizei grundsätzlich verhaftet werden, da er gegen gültige Auflagen verstoßen würde.
Siehe auch: Julian Assange fordert diplomatische Garantien
Solange die ecuadorianische Regierung mit der Prüfung des Antrags beschäftigt ist, tritt das Auslieferungs-Recht in Großbritannien nicht in Kraft. Den getroffenen Angaben seiner Anwältin Susan Benn zufolge soll dies nicht als ein Zeichen von mangelndem Respekt gewertet werden. Sie und ihr Mandant sind sich sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Vereinigten Staaten mit dem Prozess zur Auslieferung beginnen werden.
Nachdem kürzlich das Höchstgericht in London zu der Entscheidung gekommen ist, dass Assange, gegen den in Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen ermittelt wird, ausgeliefert werden darf, flüchtet der Gründer der Whistleblowing-Plattform in die Botschaft von Ecuador.
Dort beantragte Julian Assange politisches Asyl. Die Regierung von Ecuador ist nach wie vor damit beschäftigt, den eingereichten Antrag zu prüfen. Eine Entscheidung wurde bisher noch nicht getroffen. Sollte er die Botschaft verlassen, so könnte er von der Londoner Polizei grundsätzlich verhaftet werden, da er gegen gültige Auflagen verstoßen würde.
Siehe auch: Julian Assange fordert diplomatische Garantien
Solange die ecuadorianische Regierung mit der Prüfung des Antrags beschäftigt ist, tritt das Auslieferungs-Recht in Großbritannien nicht in Kraft. Den getroffenen Angaben seiner Anwältin Susan Benn zufolge soll dies nicht als ein Zeichen von mangelndem Respekt gewertet werden. Sie und ihr Mandant sind sich sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Vereinigten Staaten mit dem Prozess zur Auslieferung beginnen werden.
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