SOPA-Autor ist mit neuem Gesetzes-Vorstoß zurück
Während die Netzaktivisten in den USA vermutlich noch ihren Sieg über die drohende Einführung der Gesetze SOPA und PIPA, die massive Einschränkungen in der Freiheit des Netzes nach sich gezogen hätten, feiern, wird hinter den Kulissen der nächste Angriff vorbereitet.
Der bereits bei SOPA federführende Lamar Smith arbeitet laut einem Bericht des Magazins 'IB Times' bereits an einem neuen Gesetzentwurf, der nicht weniger tief in die Freiheiten des Internets eingreift. Die offizielle Kennung des Papiers lautet "H.R. 1981". Der Beiname lässt bereits deutlich erahnen, welche Strategie nun gefahren wird, nachdem die Sache mit der "Piraterie" urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht ausreichend Zugkraft entwickelte: "Protecting Children From Internet Pornographers Act".
Smith versucht nun also offenbar, über das Thema Kinderpornographie oder zumindest den Schutz von Kindern vor Pornographie-Produzenten ausreichend Unterstützung für seinen Plan, eine umfassende Kontrolle der Kommunikation über das Internet zu etablieren, zu erhalten. Die Hoffnung dürfte sein, dass die Politiker in Senat und Abgeordnetenhaus bei diesem Thema nicht so schnell einknicken können, wie es noch bei SOPA der Fall war, als ein größerer Aktionstag ausreichte, um die meisten Unterstützer des Gesetzes einknicken zu lassen.
Der Gesetzentwurf H.R. 1981 sieht unter anderem vor, die Internet-Provider zu verpflichten, sämtliche Zuordnungen von dynamischen IP-Adressen zu Anschlüssen und das über sie getätigte Kommunikationsverhalten mindestens ein Jahr lang zu speichern. Dies entspricht im Wesentlichen der Vorratsdatenspeicherung. Die Datensätze zur Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschluss sollen dabei auch Informationen wie die Kreditkarten-Nummer, über die die Rechnung bezahlt wurde, enthalten.
Die Daten wären laut dem Gesetzentwurf nicht einmal besonders gut gegen Zugriffe gesichert. Es ist nämlich nicht vorgesehen, dass beispielsweise nur Behörden beim Verdacht auf schwere Straftaten Zugang erhalten. Laut einer Analyse der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) ließe es der aktuelle Wortlaut des Gesetzentwurfes durchaus auch zu, dass ein Scheidungsanwalt auf der Suche nach belastendem Material Einblick erhalten könnte.
Die Organisation weist außerdem darauf hin, dass nicht nur die im Gesetz hinterlegten Möglichkeiten des Zugangs problematisch sind. Eine solche Datensammlung sei wegen der umfangreich gespeicherten personenbezogenen Daten ein lohnenswertes Ziel für Angriffe von Kriminellen. In den kommenden Wochen dürfte sich die Aufmerksamkeit der Netzaktivisten in den USA nach SOPA nun also auf H.R. 1981 richten. Über verschiedene Anonymous-Kommunikationskanäle wurde bereits begonnen, Informationen über den Gesetzentwurf zu streuen.
Smith versucht nun also offenbar, über das Thema Kinderpornographie oder zumindest den Schutz von Kindern vor Pornographie-Produzenten ausreichend Unterstützung für seinen Plan, eine umfassende Kontrolle der Kommunikation über das Internet zu etablieren, zu erhalten. Die Hoffnung dürfte sein, dass die Politiker in Senat und Abgeordnetenhaus bei diesem Thema nicht so schnell einknicken können, wie es noch bei SOPA der Fall war, als ein größerer Aktionstag ausreichte, um die meisten Unterstützer des Gesetzes einknicken zu lassen.
Der Gesetzentwurf H.R. 1981 sieht unter anderem vor, die Internet-Provider zu verpflichten, sämtliche Zuordnungen von dynamischen IP-Adressen zu Anschlüssen und das über sie getätigte Kommunikationsverhalten mindestens ein Jahr lang zu speichern. Dies entspricht im Wesentlichen der Vorratsdatenspeicherung. Die Datensätze zur Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschluss sollen dabei auch Informationen wie die Kreditkarten-Nummer, über die die Rechnung bezahlt wurde, enthalten.
Die Daten wären laut dem Gesetzentwurf nicht einmal besonders gut gegen Zugriffe gesichert. Es ist nämlich nicht vorgesehen, dass beispielsweise nur Behörden beim Verdacht auf schwere Straftaten Zugang erhalten. Laut einer Analyse der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) ließe es der aktuelle Wortlaut des Gesetzentwurfes durchaus auch zu, dass ein Scheidungsanwalt auf der Suche nach belastendem Material Einblick erhalten könnte.
Die Organisation weist außerdem darauf hin, dass nicht nur die im Gesetz hinterlegten Möglichkeiten des Zugangs problematisch sind. Eine solche Datensammlung sei wegen der umfangreich gespeicherten personenbezogenen Daten ein lohnenswertes Ziel für Angriffe von Kriminellen. In den kommenden Wochen dürfte sich die Aufmerksamkeit der Netzaktivisten in den USA nach SOPA nun also auf H.R. 1981 richten. Über verschiedene Anonymous-Kommunikationskanäle wurde bereits begonnen, Informationen über den Gesetzentwurf zu streuen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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