Facebook: Ende der Gesichtserkennung gefordert
Das Social Network Facebook sollte nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer löschen. Die Funktion verstoße hierzulande gegen geltendes Recht. Für entsprechende Anpassungen gemäß der hiesigen Regelungen ist Caspar aber ebenfalls offen.
Die Gesichtserkennung dient zur automatischen Erkennung von Freunden, die auf Fotos der Nutzer abgebildet sind. Hierfür wertet Facebook die von Nutzern auf ihren Fotos markierten Gesichter nach biometrischen Merkmalen aus und speichert sie. So entstehe die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, so der Datenschützer.
Dabei sei nicht der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware zur Erleichterung Taggings von Freunden das Problem. Vielmehr sei bedenklich, dass Facebook für diese Funktion im Hintergrund eine Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen von Nutzern aufbaut. Bei einer Gesamtzahl von über 75 Milliarden hochgeladener Fotos wurden bisher nach Angaben von Facebook mehr als 450 Millionen Personen getaggt.
Derzeit wird jeder auf einem Foto markierte Nutzer in der Datenbank erfasst, der der Speicherung seiner Fotoinformationen nicht ausdrücklich widerspricht. Das derzeitige Opt-Out durch Facebook ist nach Ansicht Caspars irreführend. Laut Facebook werden damit aber lediglich die Markierungsvorschläge unterdrückt. Es sei davon auszugehen, dass die biometrischen Daten gespeichert bleiben.
Wenn Nutzer ihre bereits gespeicherten biometrischen Informationen löschen wollen, müssen sie zunächst das Online-Hilfesystem durcharbeiten. Erst darin wird zur Löschung der biometrischen Daten ein Weg über die Privatsphäre-Einstellungen gewiesen. Eine automatische Löschung ist aber auch hier nicht vorgesehen, sondern der Nutzer muss Kontakt zu den entsprechenden Facebook-Mitarbeitern aufnehmen.
Eine Opt-Out-Möglichkeit ist damit zwar vorhanden, für den normalen Nutzer aber kaum zu finden, urteilt der Datenschützer. Angesichts dessen scheine besonders bedenklich, dass sogar für minderjährige Nutzer die Gesichtserkennung voreingestellt ist.
Aber selbst wenn Facebook ein nutzerfreundliches Verfahren zum Opt-Out anböte, würde es laut Caspar weder nationalen noch europäischen Datenschutzanforderungen genügen. Für eine Speicherung von biometrischen Merkmalen ist nämlich eine vorab erteilte, unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Zu unterstellen, durch bloßes Nichteinlegen eines Widerspruchs läge eine Zustimmung vor, reicht hierfür nicht aus.
Dabei sei nicht der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware zur Erleichterung Taggings von Freunden das Problem. Vielmehr sei bedenklich, dass Facebook für diese Funktion im Hintergrund eine Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen von Nutzern aufbaut. Bei einer Gesamtzahl von über 75 Milliarden hochgeladener Fotos wurden bisher nach Angaben von Facebook mehr als 450 Millionen Personen getaggt.
Derzeit wird jeder auf einem Foto markierte Nutzer in der Datenbank erfasst, der der Speicherung seiner Fotoinformationen nicht ausdrücklich widerspricht. Das derzeitige Opt-Out durch Facebook ist nach Ansicht Caspars irreführend. Laut Facebook werden damit aber lediglich die Markierungsvorschläge unterdrückt. Es sei davon auszugehen, dass die biometrischen Daten gespeichert bleiben.
Wenn Nutzer ihre bereits gespeicherten biometrischen Informationen löschen wollen, müssen sie zunächst das Online-Hilfesystem durcharbeiten. Erst darin wird zur Löschung der biometrischen Daten ein Weg über die Privatsphäre-Einstellungen gewiesen. Eine automatische Löschung ist aber auch hier nicht vorgesehen, sondern der Nutzer muss Kontakt zu den entsprechenden Facebook-Mitarbeitern aufnehmen.
Eine Opt-Out-Möglichkeit ist damit zwar vorhanden, für den normalen Nutzer aber kaum zu finden, urteilt der Datenschützer. Angesichts dessen scheine besonders bedenklich, dass sogar für minderjährige Nutzer die Gesichtserkennung voreingestellt ist.
Aber selbst wenn Facebook ein nutzerfreundliches Verfahren zum Opt-Out anböte, würde es laut Caspar weder nationalen noch europäischen Datenschutzanforderungen genügen. Für eine Speicherung von biometrischen Merkmalen ist nämlich eine vorab erteilte, unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Zu unterstellen, durch bloßes Nichteinlegen eines Widerspruchs läge eine Zustimmung vor, reicht hierfür nicht aus.
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