WinFuture.de - Windows Online Magazin
Hier können Sie sich Anmelden. Hilfe!
Freitag, 11. September 2009   

Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund

BreitbandDas Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Auch die AGBs schützen das Unternehmen nicht.

Der Kläger hatte bei seinem Internet-Provider einen DSL-Zugang inklusive Flatrate bestellt, der eine Download-Bandbreite von 6.000 KBit/s beinhalten sollte, berichtet 'Tom's Hardware'. Allerdings kamen beim Kunden nur 3.000 KBit/s an. Eine Nachfrage beim Provider blieb erfolglos. Er gab lediglich an, dass eine höhere Bandbreite in diesem Wohnort auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird.

Der Kunde hat den Vertrag daraufhin gekündigt, obwohl die Vertragslaufzeit 24 Monate betrug. Das Landgericht Fürth hat nun mit einem Urteil (Az.: 340 C 3088/08) bestätigt, dass dies rechtens war.

Der Provider hatte in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel eingebaut, die ihn vor derartigen Kündigungen schützen sollte. So hieß es dort, dass man lediglich die "am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite" zur Verfügung stellen kann. Doch diese Klausel ist unwirksam, entschied das Gericht, denn sie benachteiligt den Kunden.
  « Vorige | Nächste News »
Autor Autor: Michael Diestelberg RSS Feed RSS & ATOM Feeds
Hinweis Hinweis einsenden Artikel verlinken Diesen Artikel verlinken:
Als Mail versenden! Artikel versenden
Drucken! Druckversion
HTML-Code:
Kommentar abgeben! Kommentar abgeben
Foren-Code:
73 Kommentare zu dieser News anzeigen.
Schreiben Sie uns Ihre Meinungen, bewerten Sie Kommentare oder diskutieren Sie mit anderen WinFuture.de Lesern!

Sie haben bereits einen Zugang? Sie sind noch kein Mitglied?
WinFuture bei Twitter
bestellen abbestellen


 
Beispiel-Newsletter
WinFuture Update Pack für Windows XP und Vista WinFuture Windows XP ISO Builder


 
WinFuture Forum