eBay-Händler: 3.000 Euro Strafe für kopiertes Bild
Wie die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' berichtet, hatte der Mann beim Verkauf seines gebrauchten Navigationsgerätes ein Produktfoto von der Homepage des Herstellers verwendet, ohne bei diesem eine Genehmigung einzuholen. Daraufhin folgte eine Abmahnung durch den Hersteller.
Da der Verkäufer nicht auf die Abmahnung reagierte, zog das Unternehmen vor das Landgericht Potsdam und machte eine Gebühr von etwa 700 Euro geltend, die sich aus Lizenzgebühren, Honorar und den Kosten für die anwaltliche Abmahnung zusammensetzte. Da die Klage zunächst abgewiesen wurde, ging das Unternehmen in zweite Instanz und machte dort sein Urheberrecht auf das Bild geltend.
Beim Oberlandesgericht sah man den eBay-Verkäufer schließlich in der Schuld und verurteilte ihn dazu, die Verfahrenskosten von 3.000 Euro, sowie 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten zu bezahlen. Der Verkauf des gebrauchten Navigationsgeräts hingegen brachte nur 72 Euro ein.
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