Tele2: Verfügung gegen die Telekom-Werbung erwirkt

Wirtschaft & Firmen Die Telekom-Werbung, in der Günther Jauch ein "unverschämt günstiges Angebot" macht, darf vorerst nicht mehr ausgestrahlt werden. Dies entschied heute das Landgericht Hamburg. Der Telekom-Konkurrent Tele2 ist der Meinung, dass bei dem Angebot verschwiegen wird, dass dadurch die Grundgebühr steigt. Diesen Hinweis findet man sehr klein in einem langen Text am unteren Bildschirmrand - für das Gericht ist dieser Text zu klein. Die Telekom bezog bereits Stellung und kündigte an, sich mit allen Mitteln dagegen wehren zu wollen.
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