Tele2 wehrt sich gegen TV-Beitrag - MP3-Datei

Sonstiges Das ZDF-Magazin Wiso sendete am 19. Februar einen Beitrag über das Unternehmen Tele2, dass einem Ehepaar ohne deren Zustimmung einen Preselection-Vertrag für den Telefonanschluss aufgedrückt haben soll. Tele2 geht jetzt dagegen vor.

Das Ehepaar behauptete während der Sendung, nach einem Werbeanruf auf diesen Preselection-Anschluss umgestellt worden zu sein, ohne das eine Einwilligung vorlag. Tele2 dagegen behauptet, dass die Frau ihre deutliche Zustimmung gegeben hat und beweist dies mit einer MP3-Datei, die das aufgezeichnete Telefongespräch beinhaltet. Darin wird die Frage, ob der Anschluss umgestellt werden soll, mit einem deutlichen "Ja" bestätigt.


"Wir sind immer bereit, zu Fehlern zu stehen, die wir zu verantworten haben", sagte der Geschäftsführer von Tele2. "Nicht bereit sind wir aber, Aussagen einzelner Verbraucher auf uns sitzen zu lassen, die nachweislich nicht korrekt sind." Er leitete rechtliche Schritte gegen Wiso und das Ehepaar ein. Außerdem verlangt er eine Gegendarstellung des Magazins.
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wenn eine bandaufnahme vorhanden ist, kann das ehepaar dagegen nichts machen, die zustimmung wurde damit rechtlich.
 
@Sirius5: Es ist nicht rechtens - ohne Deine vorherige Zustimmung eingeholt zu haben - Gespräche mitzuschneiden. Diese Aufnahmen können auch nicht vor Gericht verwendet werden.
 
@vloxx: dann lies dir mal die gesetze durch. jede bandaufnahme muss vorher angekündigt werden und die zustimmung muss gegeben werden. sollte das nicht der fall sein sind sie nicht gültig, sollte das der fall sein, dann ist es gültig und vor gericht verwendbar wie in diesem fall (zustimmung wurde von der frau direkt am anfang nach nachfrage gegeben). hör dir einfach die mp3 datei an :-). nichts anderes habe ich damit gemeint. denn wird eine zustimmung nicht gegeben gibt es normalerweise auch keine bandaufnahme.
 
@Sirius5: es besteht aber zumindest ein erweitertes rücktrittsrecht, da der vertrag ja nur mündlich zustande kam. das wissen die meisten aber nicht und das wiederrum nutzen die unternehmen aus.
 
[re:4] ffx am 22.02.07 11:35 Uhr
(-1
@Sirius5: Typisch für solche kleinen Fische... In meinen Augen eine Masche, die rechtlich nicht astrein ist. Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber möchte es einmal bezweifeln, dass eine Aufzeichnung, die ohne Einverständnis des Gegenübers entstanden ist, rechtsgültig ist. Zudem sind telefonische Vertragsabschlüsse auch nicht unbedingt bindend, da es sich um eine Spontanentscheidung handelt. Die Überrumpelungsmasche wird leider zu oft mit Erfolg benutzt... Dabei ist's ganz einfach: Schreiben mit folgendem Inhalt an Tele2 schicken: Vertragsverhältnis bestreiten mit Nichtwissen, auf Unzulässigkeit der MP3-Aufnahme hinweisen und mit Strafanzeige wegen Betrugversuchs und Nötigung androhen, sollte Tele2 das Vertragsverhältnis nicht sofort auflösen und dies schriftlich quittieren....


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