Microsoft weitet Schutzschirm vor Patentklagen auf mehr Kunden aus
Microsoft erweitert jetzt seinen Schutzschirm, mit dem Nutzer des Cloud-Dienstes Azure gegen Patent-Klagen geschützt werden sollen. Dieser steht zukünftig einer wesentlich größeren Gruppe von Kunden zur Verfügung - im Konkreten jetzt auch solchen, die auf der Azure-Plattform hybride Anwendungen entwickelt haben.
Microsoft bezeichnet das Programm als "Azure IP Advantage" und hatte es im Februar letzten Jahres gestartet. Hintergrund dessen waren verschiedene zurückliegende Fälle, in denen Entwickler oder Nutzer von Open Source-Anwendungen verklagt wurden, weil diese Programme vermeintlich Patentrechte verletzten. Da gerade bei freier Software keine Lizenzgebühren von einer Hersteller-Firma eingefordert werden können, wandten sich die Rechteinhaber dann an die User.
Auch in Microsofts Azure-Cloud kommen viele Open Source-Anwendungen zum Einsatz - das reicht von einzelnen Bibliotheken in den Services bis hin zu kompletten Instanzen von Linux-Distributionen. Wenn ein Anwender auf deren Grundlage nun eigene Online-Applikationen entwickelt, droht jederzeit die Gefahr, dass ein Patenttroll kommt, seine vermeintlichen Rechte verteidigen will und Geld fordert.
Außen vor blieben bisher Anwender, die hybride Applikationen auf Azure betreiben - also solche, bei denen interne Applikationen mit einem öffentlich zugänglichen Bereich verbunden sind. Das wäre im anschaulichsten Fall etwa die Warenverwaltung eines Unternehmens, an die noch ein kleiner Online-Shop als Werksverkauf angegliedert ist. So etwas lief bisher als private Cloud-Anwendung, die aufgrund ihrer Nichtöffentlichkeit eigentlich auch keinen Schutz benötigt. Microsoft bessert hier nun aber nach, damit auch Sicherheit besteht, wenn doch ein Teilbereich öffentlich zugänglich ist.
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Auch in Microsofts Azure-Cloud kommen viele Open Source-Anwendungen zum Einsatz - das reicht von einzelnen Bibliotheken in den Services bis hin zu kompletten Instanzen von Linux-Distributionen. Wenn ein Anwender auf deren Grundlage nun eigene Online-Applikationen entwickelt, droht jederzeit die Gefahr, dass ein Patenttroll kommt, seine vermeintlichen Rechte verteidigen will und Geld fordert.
Mischformen waren bisher ein Problem
Bisher war es schon so, dass Azure-Kunden, die öffentlich verfügbare Cloud-Anwendungen in Microsoft-Datenzentren hosten und Leistungen für mehr als tausend Dollar im Monat in Anspruch nehmen, von dem Schutzschirm abgedeckt sind. Bei Klagen müssten diese sich dann keine eigenen Anwälte nehmen, sondern bekämen Hilfe aus der Rechtsabteilung Microsofts gestellt. Diese können dann nicht nur auf die Klagen selbst reagieren, sondern auch auf Microsofts eigenen Patentpool zurückgreifen, um Forderungen zurückzuschlagen.Außen vor blieben bisher Anwender, die hybride Applikationen auf Azure betreiben - also solche, bei denen interne Applikationen mit einem öffentlich zugänglichen Bereich verbunden sind. Das wäre im anschaulichsten Fall etwa die Warenverwaltung eines Unternehmens, an die noch ein kleiner Online-Shop als Werksverkauf angegliedert ist. So etwas lief bisher als private Cloud-Anwendung, die aufgrund ihrer Nichtöffentlichkeit eigentlich auch keinen Schutz benötigt. Microsoft bessert hier nun aber nach, damit auch Sicherheit besteht, wenn doch ein Teilbereich öffentlich zugänglich ist.
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