Erfolgreicher Microsoft Support-Scam erbeutet mehrere tausend Euro
Die Polizei in Paderborn berichtet jetzt wieder einmal von einem "geglückten" Fall von Microsoft-Support-Betrug via Telefon. Betroffen ist ein Mann, der, im guten Glauben mit Microsoft in den USA zu sprechen, Betrügern eine Vielzahl an TAN-Nummern ... mehr...
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Wer aber so leichtsinnig mit geheimen Daten umgeht, der sollte den Computer lieber abschaffen und sich eine Konsole anschaffen die nicht Internet fähig ist - sofern er denn spielen möchte.
Mach nie die Tür auf,lass Niemand rein,es könnte auch der Gerichtsvollzieher äh..Verbrecher sein.
Wobei es ja auch falsche Gerichtsvollzieher und auch Polizisten schon gibt.
Zeigen sie mir ihren Dienstausweis aber nur mit vorgelegter Türkette oder durch den Spion,andernfalls bleibt die Türe zu.
Ich würde auch nie eine TAN rausgeben - aber Dienste wie "Sofortüberweisung" usw. zwingen den Kunden ja z.B. schon zur Herausgabe und fordern den Kunden auf gegen die Richtlinien der Banken zu verstossen.
Dadurch wird das den Leuten ja schon gezeigt dass man die TAN "doch mal rausgeben" kann...
Auch wenn es nicht ganz zum Thema passt - wie kann es sein dass in DE ein Dienst wie "Sofortüberweisung" eine Zulassung kriegt und die Leute quasi schon zum Verstoss gegen die Richtilinien der TAN-Verwendung gezwungen werden.
Eigentlich sollten die Banken allen Kunden die z.B. bei dem Dienst die TAN eingeben sofort das Online Banking wegen Verstoss gegen dir Richtlinien sperren...
Und mit der Zeit denkt man sich dann eben - das wird schon passen. Bei anderen Diensten ist ja auch nie was passiert...
(oder Gelegenheitsdenker ;-))
LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 2-06 O 458/14
Das Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" ist indes unzumutbar. Dabei kann dahinstehen, ob mutmaßlich einer Nutzung des Dienstes durch den Bankkunden entgegenstehende Banken-AGB nach Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB kartellrechtwidrig sind. Die Nutzung des Dienstes "Sofortüberweisung" ist nämlich unabhängig von seiner Bewertung durch Kreditinstitute für den Verbraucher unzumutbar, da er hierzu nicht nur mit einem Dritten in vertragliche Beziehungen treten muss, sondern diesem Dritten auch noch Kontozugangsdaten mitteilen muss und in den Abruf von Kontodaten einwilligen muss. Hierdurch erhält ein Dritter umfassenden Einblick in die Kunden-Kontoinformationen. Hierbei handelt es sich um besonders sensible Finanzdaten, die auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden könnten. Daneben muss der Kunde dem Zahlungsdienstleister seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (zum Beispiel PIN und TAN) mitteilen. Dies birgt erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten. Dabei kommt es im Ergebnis nicht auf die konkrete Sicherheit des Dienstes "Sofortüberweisung" an, sondern auf die grundsätzliche Erwägung, dass der Verbraucher nicht gezwungen werden kann, seine Daten diesem erhöhten Risiko auszusetzen.
Ich mag auch viele Dinge nicht, muss aber damit leben, weil viele andere die toll finden. Find ich auch doof, aber macht´s trotzdem nicht illegal (so sehr es mir auch missfällt). Diese Szenarien zu differenzieren ist manchen Menschen scheinbar eine unlösbare Aufgabe, das war mein Stein des Anstoßes.