Britische Regierung stuft Passwort-Sharing als illegal und Betrug ein
Streaming-Dienste werden immer teurer und auch zahlreicher, weshalb sich so mancher Nutzer mit dem Teilen eines Kontos behilft. Doch in Großbritannien hat die zuständige Behörde eine neue Richtlinie veröffentlicht, in der sie diese Praxis sogar als ... mehr...
Diese Nachricht vollständig anzeigen.
Kommentar abgeben
Netiquette beachten!
Aktuelle Filesharing-Downloads
Neue Bilder zum Thema
Videos zum Thema
- Megaupload: Vor zehn Jahren wurde Kim Dotcom festgenommen
- Telekom, Vodafone & Co. nehmen Netzsperren in die eigene Hand
- Windows 10: So unterbindet man die Peer-to-Peer-Verteilung von Updates
- BitTorrent Sync für Windows: So halten Sie Dateien über mehrere Rechner synchron
- Vorschau auf Children Of The Machine
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 06:00 Uhr
Hohem iSteady V2-NEU

Original Amazon-Preis
149,00 €
Blitzangebot-Preis
126,64 €
Ersparnis zu Amazon 15% oder 22,36 €
Nur bei Amazon erhältlich
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote im Überblick
- Experten: Google-Suche für Downloads zu nutzen ist immer gefährlicher
- iPhone 14 Pro: Always-on-Display macht auch nach Update Probleme
- Samsung Galaxy S23 jetzt vorbestellen und Rabatt sichern!
- Kein Ersatz für Jony Ive: Apple streicht mächtigen Chefdesigner-Posten
- Bayerns LKA hat drei pädokriminelle Plattformen zerschlagen
- Die Sims bekommt Trans-Update, Konservative flippen mal wieder aus
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Siehe Netflix Terms of Use, Punkt 4.2.:
Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, um auf den Netflix-Dienst und Netflix-Inhalte zuzugreifen. Abgesehen davon werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche an Sie übertragen. Sie stimmen zu, den Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden.
BGB §792, Absatz 2: Der Anweisende kann die Übertragung ausschließen. Die Ausschließung ist dem Angewiesenen gegenüber nur wirksam, wenn sie aus der Anweisung zu entnehmen ist oder wenn sie von dem Anweisenden dem Angewiesenen mitgeteilt wird, bevor dieser die Anweisung annimmt oder die Leistung bewirkt.
Wenn, dann muss die AGB so umformuliert werden, dass alle Streams eines Kontos nur in einem einzigen Gebäude hinter demselben Router (=dieselbe IP) zu nutzen sind. Solange das nicht so formuliert ist, ist das hier nicht eindeutig formuliert und die Nutzung somit auch nicht gegen deren AGB.
Streng genommen darf dein Freund nicht mal, auch wenn er zu dir kommt, mitgucken. Man selbst kann überall gucken wo man will.
Wenn Du mit den Nachbarn einen Fernsehabend machst, dann ists ok. Bohrst Du aber ein Loch in die Wand und legst ihm einen Abzweig von Deiner Kabeldose, damit er seine kündigen kann, dann wirds haarig.
Weiterhin aus den Netflix Terms of Use:
4.6. Sie stimmen zu, Folgendes zu unterlassen, es sei denn, dies ist explizit in diesen Nutzungsbedingungen erlaubt:
(i) Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen oder die Sie von oder durch den Netflix-Dienst erhalten haben, [...], zu verbreiten, [...], vorzuführen, zu publizieren, [...]
5. Passwörter und Kontozugriff. Das Mitglied, das das Netflix-Konto erstellt hat [...] (der "Kontoinhaber"), ist für jegliche mit dem Netflix-Konto in Verbindung stehenden Aktivitäten verantwortlich. Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern [...], sollte der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die [...] genutzten Netflix-kompatiblen Geräte haben und das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben. [...]
Daher ist, wie @Siniox bereits anmerkte, ein Teilen der Inhalte mit Personen außerhalb deines Haushaltes, eigentlich nicht zulässig.
Wobei ich das jetzt persönlich nicht so schlimm fände wie pauschal einfach jemandem zwecks illegaler Nutzung die Zugangsdaten zu geben.
Das ist ja gar nicht gegeben, denn der Zugang wird bezahlt. Die Formulierung würde greifen, wenn jemand die Zugänge hackt und die anderen anbietet.
Du kannst dir ja auch nicht eine Bahncard kaufen und die dann im Freundeskreis umherteilen und erwarten, dass das funktioniert. Auch die ist dann bezahlt.
Netflix erlaubt den Zugang eben nur innerhalb eines Haushalts und nicht innerhalb eines Freundeskreises. Man muss das nicht akzeptieren, aber dann darf man halt keinen Vertrag mit Netflix eingehen.
Aber statt jeden einzelnen Nutzer zu kriminalisieren der die Vertragsbedingungen bricht, sollte man lieber erst mal hier ansetzten:
"Denn auch die Streaming-Anbieter selbst dürften nur wenig Interesse haben, so hart durchzugreifen bzw. durchgreifen zu lassen - zumal Passwort-Sharing ihrerseits durch technische Schritte beendet werden könnte."
Denn wenn es durch technische Schritte möglich wäre massenhaft Vertragsbruch, oder nach Verabschiedung des neuen Gesetztes sogar Straftaten, zu verhindern, und die Anbieter dies nicht tun, aus wirtschaftlichem Interesse, dann ist das doch irgendwie schwerkriminell und unterwandert den Rechtsstaat in der Absicht sich zu bereichern.
Mich hätte an der Stelle einfach interessiert, wie derjenige sich die technische Lösung vorgestellt hätte.
ich moechte nichts gratis aber mit dem aktuellen 4k abo zahlt mab ohne sharing was mit, was man nicht moechte oder braucht
Aber ich bin kein Star Wars Fans und kann verzichten. Auf Netflix gibt genug neuste Serien und Filme und da hab ich gar keine Zeit mal für andere Anbietern. Stranger Things Staffel 3 und Loke and Key Staffel 2 habe ich noch nicht mal geschafft. In meiner Meine Liste sind ca 30 die ich noch gar nicht fertig geschaut habe. Grund zu viele gute Koreanische Serien dass ich US- und internationale Serien hinterherschiebe.
Nein, wie weiter im Text steht, hat nur das Intellectual Property Office eine neue Raubmordkopierer-Kampagne gestartet, die jedem am Arsch vorbeigehen kann. Muss dieser Clickbait sein?